Seit vier Jahren gilt statt dem Geheimhaltungs- das Öffentlichkeitsprinzip: Wer ein amtliches Dokument einsehen will, muss kein besonderes Interesse nachweisen. Doch der Datenschützer muss immer öfter zwischen dem Bund und den Gesuchstellern schlichten. Verweigert eine Bundesstelle den Zugang zu Dokumenten, kann der Gesuchsteller nicht direkt vor Gericht. Er muss zunächst ein Schlichtungsverfahren durchlaufen.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 41 Schlichtungsanträge eingereicht, 16 mehr als im Vorjahr, wie dem Jahresbericht des Datenschützers zu entnehmen ist. In knapp zwei Dritteln der abgeschlossenen Verfahren erhielt der Gesuchsteller anschliessend ganz oder teilweise Zugang zu den gewünschten Dokumenten. Die grosse Zahl an Schlichtungsanträgen führe zu Verzögerungen, sagte Hanspeter Thür am Montag vor den Medien. Er fordert nun eine Gesetzesrevision: Das Schlichtungsverfahren soll nicht mehr obligatorisch sein.
In den Schlichtungsverfahren wägt der Datenschützer jeweils die Interessen gegeneinander ab. Im vergangenen Jahr kam er zum Beispiel zum Schluss, dass das Justiz- und Polizeidepartement die Höhe der Abgangsentschädigung für den früheren Generalsekretär bekannt geben sollte. Er gewichtete das öffentliche Interesse höher als den Persönlichkeitschutz des Betroffenen.
Anfragen zu Polanski und Merz
Im Fall Polanski hielt Thür dagegen fest, dass das Öffentlichkeitsprinzip wegen des laufenden Auslieferungsverfahrens nicht zur Anwendung komme. Auch im Fall eines Antrags ans Finanzdepartement plädierte der Datenschützer für Geheimhaltung. Die Antragsteller wollten Einsicht in ein Dokument, das Finanzminister Hans- Rudolf Merz bei einem Treffen mit dem Vertreter eines Unternehmens erhalten hatte. Das Finanzdepartement machte geltend, das Dokument enthalte Geschäftsgeheimnisse.
Seit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes ist der Prozentsatz der vollständigen Verweigerungen kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2006 war der Zugang in 43 Prozent der Anfragen vollständig verweigert worden, im Jahr 2009 waren es noch 29 Prozent. 2009 gingen bei den Departementen insgesamt 232 Gesuche ein. (sda)