Der grosse Subventionsregen

- Die nationalrätliche Debatte um ein neues Radio- und Fernsehgesetz öffnete alte Gräben zwischen SRG-Befürwortern und SRG-Gegnern. Wichtigstes Kriterium: Zukünftig sollen die privaten Radio- und TV-Veranstalter rund 44 Millionen Franken Gebührengelder erhalten -- deutlich mehr als bisher. Doch wer soll diesen Geldsegen erhalten? Was sind die Kriterien? Und bekommen wirklich alle, die jetzt auf den grossen Reibach hoffen, ihre Gebührenfranken? “persoenlich.com” hat bei Marc Furrer, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), nachgefragt. Das Interview:

Herr Furrer, wie beurteilen Sie die Debatte um das neue Radio- und Fernsehgesetz?

Zuerst einmal bin ich froh, dass man überhaupt auf die Vorlage eingetreten ist. Es gibt Leute, die lieber ein anderes Gesetz hätten. Dieses wäre aber an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert. Für mich war wichtig, dass man das komplexe Thema überhaupt angepackt hat. Mit den einzelnen Ergebnissen kann ich gut leben.

Das neue RTVG bringt den privaten Anbietern liberalere Werbevorschriften und höhere Gebührengelder. Wie hoch ist diese Summe?

Die privaten Sender können von einer Gesamtsumme von etwa 44 Millionen Franken ausgehen. Das ist bei einem Gebührensubstrat von 1.1 Milliarden nicht sehr viel, für einzelne Radio- und Lokalfernsehsender kann es aber existenziell sein. Es handelt sich dabei um immerhin 30 Millionen mehr als heute.

Kritiker bemängeln, damit habe die SRG die Kleinen gekauft.

Was soll dieser Vorwurf? Ursprünglich hat die SRG diesen Entwurf abgelehnt. Warum sollte die SRG jemanden kaufen, um ein ungeliebtes Gesetz durchzusetzen? Im Gegenteil: Die SRG hoffte, mit den Privaten gegen das revidierte RTVG antreten zu können. Doch in unserer Medienordnung geht es auch nicht um einen Kampf zwischen der SRG und den Privaten. Die lokalen Sender sind vielmehr eine Ergänzung zur SRG und erfüllen richtigerweise einen regionalen Service public.

Wie werden diese 44 Millionen Franken aufgeteilt?

Beim Radio bekommen nur diejenigen Sender Gebührengelder, die sich in Rand- oder Bergregionen befinden und auch wirklich in den Journalismus investieren und nicht einfach die Hitparade rauf- und runterspielen. Beim Fernsehen wollen wir nicht einfach das Giesskannenprinzip anwenden, sondern die Struktur steuern. Für ein vernünftiges Lokalfernsehen braucht es ein Einzugsgebiet von 400'000 bis 500'000 Menschen. Darum sollten wir künftig in einer solchen Region nur noch einen Sender unterstützen und nicht mehrere. Neu sehen wir für die ganze Schweiz etwa 12 gebührenunterstützte Lokalfernsehstationen vor. Neu kann zwar jeder Lokalfernsehen machen, der die gesetzlichen Auflagen erfüllt, aber lediglich einer der Konzessionäre hat schlussendlich Anspruch auf Gebührenfinanzierung. Solche Geldzahlungen werden mit einem Leistungsauftrag verknüpft.

Das heisst, ein Sender, der kein Gebührengeld bekommt, kann dennoch weitersenden...

Natürlich kann er das. Wir wollen ja keine lokalen Monopole schaffen. Wir reden nur über den Anspruch auf Gebührengelder, und die bekommt pro Region nur ein Sender. Wer keine Gebühren erhält, hat den Vorteil, dass er auch keine Programmauflagen erfüllen muss.

In der Realität bedeutet es trotzdem, dass einzelne bestehende Sender dicht machen müssen...

Es gibt keine Garantie auf Weiterexistenz. In Südengland mussten Regionalsender nach zehn Jahren ihre Lizenz zurückgeben. Wir definieren nun die Senderegionen neu und schreiben diese nochmals aus. Immerhin verfügen die bestehenden Sender im Gegensatz zu neuen Antragsstellern über eine gute Zuschauerbindung. Aber auch sie müssen sich um Gebührenanteile bewerben, wobei wir nicht garantieren können, dass sie diese auch bekommen.

Wie wollen Sie den Leistungsauftrag für die privaten Fernsehsender definieren?

Bereits heute müssen die SRG und die Lokalradios einen Leistungsauftrag erfüllen. Die Höhe des Gebührensplittings für Lokalradios hängt von Kriterien ab. So beispielsweise davon, wie viele News-Journalisten beschäftigt werden, ob diese BR-Journalisten sind und ob sie Weiterbildungsmöglichkeiten haben. Ein wichtiges Kriterium ist die Programmgestaltung: Ist der Sender in der Region präsent oder macht er seine Sendungen nur aus dem Heimstudio? Wie sehen die Informationsleistungen aus? Mit diesen Vorgaben haben wir gute Erfahrungen gemacht. Solche Kriterien könnten wir zukünftig auch bei den Lokalfernsehsendern anwenden. Wichtig sind für uns das Programmraster des Senders und die Qualität seiner Mitarbeiter.

Also geht das Bakom neu in die Regionen, um die lokalen TV-Sender zu kontrollieren ...

Keine Kontrolle im fast "polizeilichen" Sinne. Da die Konzession mit einem Leistungsauftrag verknüpft ist, müssen Vorgaben sein, die natürlich bereits vor der Konzessionsvergabe bekannt sein müssen. Wir wollen möglichst nicht nachher zu Programmvögten werden.

Tele Bern strahlt seine berühmten Sexsendungen aus. Inwiefern nimmt das Bakom darauf Einfluss?

In der Realität funktioniert das anders. Tele Bern wird ein Konzessionsgesuch einreichen und sein Programmschema vorstellen, in welchem die Sexsendungen, welche nach Mitternacht ausgestrahlt werden, erwähnt sein müssen. Vielleicht reicht ein anderer Sender der Region ein Programmschema ohne Sexsendungen ein. Dann entscheidet der Departementvorsteher, wer den Zuschlag bekommt. Da kann die Frage der Sexsendungen eine Rolle spielen, muss aber nicht. Ich sehe eher ein anderes Problem: Wir werden aufpassen müssen, dass uns die einzelnen Antragsteller nicht das Blaue vom Himmel versprechen und schlussendlich etwas anderes senden. Bei den bestehenden Sendern kennt man bereits das Programm. Das ist ein gewisser Vorteil.

Werden künftig auch noch nationale Sender wie Tele 24 oder TV 3 möglich sein?

Die werden möglich sein, aber sie werden kaum Gebührengelder bekommen. Gebühren für das private Fernsehen gibt es nur im lokalen Bereich. Davon ausgeschlossen sind aber Spartensender und sprachregionale Sender.

Und ein Sender wie TeleZüri?

Anspruch auf Gebührensplitting hat ein Sender, sofern er sich aus dem lokalen Markt heraus nicht genügend selber finanzieren kann. Bei TeleZüri ist dieser Markt für eine Selbstfinanzierung möglicherweise gross genug. Andere Regionen wie Bern-Seeland oder Waadt-Wallis können sich hingegen selber kaum finanzieren. Unsere Finanzierungsidee ist eine föderalistische. Der Föderalismus ist in der Medienpolitik stark verankert.

Noch ein anderes medienpolitisches Problem: Der zweite Zürcher Lokalsender ZüriPlus hat zwar von Ihnen eine Konzession bekommen, darf aber auf dem Kabelnetz nicht mehr senden. Das versteht doch niemand mehr.

Heute muss das Kabelnetz einen lokalen Sender aufschalten, sofern dieser dem lokalen Publikum etwas bringt. Falls nicht, kann der Fall eintreten, dass es für einen konzessionierten Sender auf dem Kabelnetz keinen Senderplatz mehr hat. Wir können nicht beliebig in die Entscheidungsfreiheit von Cablecom eingreifen. Möglicherweise hätte Cablecom für ZüriPlus einen anderen Sender, wie das portugiesische Fernsehen, hinausschmeissen müssen, der offenbar mehr Publikum hat als ZüriPlus hatte. Wenn das Kabel voll ist, stehen wir immer vor dieser Güterabwägung.

Ist das kein Widerspruch -- liberale Konzessionserteilung und trotzdem kein Kabelplatz?

Das ist kein Widerspruch. Eine Konzession garantiert weder Gebührengelder noch einen Platz auf dem Kabel. Juristisch ausgedrückt: Eine Konzession ist zwar die Erlaubnis zu senden, bedeutet aber keineswegs, dass man tatsächlich auch senden kann. Auch unter den Kabelgesellschaften spielt der Markt. So werden sie beispielsweise von den Satellitenschüsseln konkurrenziert. Wenn in Zürich der portugiesische Sender mehr Zuspruch hat als ZüriPlus, bleibt eben der portugiesische Sender im Netz.