Deza blitzt mit Beschwerde ab

"Weltwoche" - Artikelserie über "Schweizer Korruptionshelfer" war rechtens.

Die "Weltwoche" hat mit einer Artikelreihe über Korruption bei der Tsunami-Hilfe in Sri Lanka ihre journalistischen Pflichten nicht verletzt. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Deza ist mit einer Beschwerde beim Presserat abgeblitzt. Der Presserat kommt in einer Stellungnahme zur Beschwerde zum Schluss, dass die "Weltwoche" das Deza und deren Chefs Walter Fust und Toni Frisch keine strafbaren Handlungen vorgeworfen hat und auch ihre Pflicht zur Anhörung der Angeschuldigten nicht verletzt hat.

"Weltwoche"-Autor Philipp Gut hatte in einem ersten Artikel am 5. Juli 2007 den Vorwurf erhoben, die Schweizer Hilfsgelder für die Opfer des Seebebens versickerten in korrupten Projekten. Micheline Calmy-Reys Entwicklungshelfer zahlten, ohne dass sie etwas zu sagen hätten. Das Deza und die Schweizer Hilfswerke vor Ort wüssten um die massiven Missbräuche, würden aber nichts unternehmen. In einem weiteren Artikel, der eine Woche später erschien, bezeichnete die Weltwoche dann die Schweizer Verantwortlichen als "Korruptionshelfer", welche Korruption decken würden.

Der Deza ging dies zu weit und reichte in der Folge Beschwerde ein. Sie monierte, sie hätte für den Artikel vom 12. Juli, der neue Vorwürfe enthielt, keine Stellungnahme abgeben können. Zudem seien Fust und Frisch als Mittäter bei kriminellen Handlungen bezeichnet worden. Das sei aber objektiv falsch und verletze deren Ehr- und Persönlichkeitsrecht.

Der Presserat teilt die Sicht der Beschwerdeführerin nicht. Die "Weltwoche" habe wohl einen schweren Vorwurf an die Deza-Chefs erhoben, die Gegenseite jedoch im ersten Artikel vom 5. Juli 2007 angehört. Weil die Vorwürfe, die im Folgeartikel erhoben wurden, nicht neu gewesen seien, sei eine neuerliche Anhörung nicht nötig gewesen.

Eine Verletzung der journalistischen Pflichten sei deshalb nicht gegeben -- auch wenn die "Weltwoche" nach Dafürhalten des Presserats gut daran hätte, noch einmal an die Deza zu gelangen. Er lässt auch einen weiteren DEZA-Vorwurf nicht gelten, wonach die Zeit zur Beantwortung von Fragen zu knapp gewesen sei. Der Presserat konnte zudem keine Verfälschungen in DEZA-Antworten erkennen.