Der Nationalrat hält daran fest, dass eine Unabhängige Aufsichtsbehörde Radio und Fernsehen überwacht. Diese soll auch darüber entscheiden, ob der Zugang zu einem Programm unrechtmässig verweigert worden ist.
Bei der Fortsetzung der Differenzbereinigung im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beharrte der Nationalrat am Mittwoch auf seinem Aufsichtskonzept, das auch die Werbe- und Sponsoringvorschriften umfasst. Der Ständerat will bei der bisherigen Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) bleiben.
Die wissenschaftliche Forschung über die Nutzung von Radio und Fernsehen soll einer unabhängigen Stiftung übertragen werden. Mit 118 zu 40 Stimmen lehnte der Nationalrat die Lösung des Ständerates ab, die Nutzungsforschung der Branche der Radio- und Fernsehveranstalter zu überlassen.
Mit 103 zu 68 Stimmen stimmte der Nationalrat dem Vorschlag des Ständerates zu, mit höchstens einem Prozent der SRG-Empfangsgebühren Privatsender in den Berg- und Randgebieten bei der Umstellung auf neue Technologien zu unterstützen. Dazu soll eine nationale Planung erstellt werden.
Die letzten Differenzen im RTVG gehen an den Ständerat zurück. Mit 101 zu 49 Stimmen lehnte der Nationalrat eine Ständeratsmotion ab, die den Bundesrat verpflichten wollte, die medienpolitischen Entwicklungen im Auge zu behalten. Das müsse der Bundesrat ohnehin tun, sagte Kommissionssprecher Peter Vollmer (SP/BE).
Vor einer Woche hatte der Nationalrat über das Gebührensplitting entschieden. Die Privatradios und die Privatfernsehstationen sollen je 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Das wären zur Zeit 16 bzw. 28 Millionen Franken. Der Ständerat war für eine Lösung mit Bandbreiten.