Der Ständerat geht beim Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auf den Nationalrat zu. Es bleibt ein knappes Dutzend Differenzen, die in der laufenden Session bereinigt werden sollen. Offen ist noch die Höhe des Gebührensplittings.
Beim Gebührensplitting votierte der Ständerat erneut für eine flexible Lösung: Die Privatradios sollen 3 bis 5 Prozent der 400 Millionen Radiogebühren und die Privatfernsehstationen ebenfalls 3 bis 5 Prozent der 700 Millionen Fernsehgebühren erhalten. Heute gibt es für die Radios 8 und für die TV-Stationen 5 Millionen.
Der Nationalrat hatte sich für fixe 4 Prozent der SRG- Empfangsgebühren je für Privatradio- und Fernsehstationen ausgesprochen. Diese 4 Prozent machen für Privatradios 16 und für die Privat-TV-Stationen 28 Millionen aus. Der Ständerat lehnte diese starre Lösung für die Radios mit 21 zu 20 Stimmen ab.
Maximilian Reimann (SVP/AG) warb vergeblich für einen von 17 Privatradios in Berg- und Randgebieten gemeinsam gewünschten sicheren Satz, weil dieser die Budgetierung erleichtern würde. Bundesrat Moritz Leuenberger sprach sich für flexible Anteile aus, die pauschal für mehrere Jahre gesprochen werden sollten.
Grosszügiger mit Swissinfo
Bei der Finanzierung des Auslandangebots der SRG ging der Ständerat über den Nationalrat hinaus. Er beschloss, dass der Bund die Kosten von Swissinfo "mindestens" zur Hälfte tragen soll. Der Nationalrat sieht vor, dass der Bund lediglich 50 Prozent dieser Kosten übernimmt.
Wie der Nationalrat dehnte der Ständerat das Alkohol-Werbeverbot für die SRG auf alle sprachregionalen und nationalen Fernsehsender (Star TV, Viva/Swizz, Presse TV, Teleclub) und die ausländischen Programm- und Werbefenster (Sat1, RTL, M6) aus. Nur private Lokalradios und Regional-TV-Stationen dürfen für Wein und Bier werben.
Lex Russi bleibt
Die von der SRG betriebene Publikumsforschung soll, wie vom Nationalrat beschlossen, einer unabhängigen Stiftung übertragen werden. Diese kann aber ihre Tätigkeit auf Tochtergesellschaften übertragen - dies als Kompromiss zu der vom Nationalrat abgelehnten Branchenlösung.
Hart blieb der Ständerat bei der "Lex Russi". Bernhard Russi soll weiterhin Skirennen mitkommentieren und für eine Automarke werben dürfen. Ein Werbeverbot soll nur für ständige Programmmitarbeiter gelten. Lokale und regionale Stationen sind von dieser Beschränkung ausgenommen.