Doch keine Abschaffung des Artikels 293

Medienfreiheit - Das Veröffentlichen von «amtlichen geheimen Verhandlungen» soll weiterhin strafbar bleiben, aber der Artikel «etwas eingeschränkt».

In der Schweiz ist das Veröffentlichen von «amtlichen geheimen Verhandlungen» unter Strafe gestellt. So will es der Artikel 293 des Strafgesetzbuch. Da dies für Journalisten bei Aufdeckungen ein Problem darstellt und deswegen immer mehr Reporter für ihre Geschichten verurteilt werden, gab es Bestrebungen, diesen aufzuheben. Im Herbst 2012 stimmten die Rechtskommissionen beider Räte einer parlamentarischen Initiative des Grünen Jo Lang zu, wie der «Tagesanzeiger» schreibt.

Doch nun soll an der letzten Sitzung beschlossen worden sein, den Artikel nicht zu streichen, sondern «nur etwas einzuschränken», heisst es weiter. Einzig fünf linke Kommissionsmitglieder hätten für die ersatzlose Aufhebung votiert, die bürgerliche Mehrheit sei für eine Gesetzesänderung, nach der zwischen Geheimhaltungsinteresse des Staates und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewägt werden müsse.

Dies passiere zwar schon heute, schreibt Redaktor Markus Häfliger im Text, jedoch mit Nachteil für die Medien: «Vor allem das Bundesgericht lässt aber nur zurückhaltend aussergesetzliche Rechtfertigungsgründe zugunste der Medien gelten.»

Der Medienwelt ist der Gesetzesartikel natürlich ein Dorn im Auge, und auch in der Lehre wird er seit Jahrzehnten kritisiert. So sei er zu breit formuliert und es werde nur der Überbringer der Nachricht bestraft, nicht aber der Informant. Auch mache er kaum einem Journalisten noch Eindruck, im Gegenteil: viele fühlten sich bei einer Verurteilung als «Held der Informationsfreiheit», wird eine Rede des ehemaligen Justizministers Arnold Koller zitiert.

Bereits 1996 wollte man den Artikel abschaffen, was aber auch damals wegen Streitigkeiten rund um die Art der Änderung bzw. Abschaffung scheiterte. «Die Vernehmlassung hat offenbart, dass Artikel 293 in Politik und Verwaltung viel Support geniesst», schlussfolgert Häfliger.

Einzelne Akteure würden sogar eine Verstärkung des Gesetzes fordern: Die «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» soll aus Sicht der Regierungen Zürich und Zug sowie der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz von einer Übertretung zu einem Vergehen aufgewertet werden, so Häfliger. Dies hätte Konsequenzen für die Journalisten: «Statt mit maximal 10'000 Franken könnten fehlbare Journalisten dann mit deutlich höheren Geldstrafen belangt werden.» (sg)