Wer mit einer Dienstleistung nicht zufrieden ist und im Nachhinein dem Anbieter mit der Presse droht, bewegt sich auf heiklem Terrain, wie der Tages-Anzeiger berichtet. So hat zum Beispiel ein Millionärsehepaar, das mit einem Ferienhaus nicht glücklich war, dem Vermieter in einem Brief gedroht, ihm den Beobachter oder den "Kassensturz" auf den Hals zu hetzen, falls er ihnen die Miete nicht zurückerstatte. Der Vermieter hat daraufhin eine Anzeige wegen Nötigung gegen das resolute Paar eingereicht. Dieses wurde vom Bezirksgericht denn auch wegen versuchter Nötigung verurteilt. Es habe, so der Richter, dem Vermieter "ernstliche Nachteile" angedroht.
Drohung mit der Presse kann heikel sein
"Kassensturz" & Co. - Ehepaar in erster Instanz verurteilt, in zweiter entlastet.