Wie angekündigt hat DJ Radio beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Konzessionsentscheid zur Vergabe einer Zürcher UkW-Frequenz für ein Jugendradio eingereicht (persoenlich.com berichtete). Nun hat DJ Radio-Geschäftsführer seinen Einspruch in einem Communiqué begründet. Er ist der Auffassung, dass der unerwartete negative Konzessionsentscheid und die unsachliche Begründung der Konzessionsbehörde unhaltbar seien.
Music First erfüllt in den Augen Blatters die Konzessionsvoraussetzung nicht. Dabei argumentiert er in verschiedenen Bereichen mit den Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Aufgrund der Einsprache von DJ Radio beim Bundesverwaltungsgericht wird Music First vorerst nicht auf Sendung gehen können.
Ausländische Beherrschung angeprangert
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat laut Blatter die ausländische Beherrschung von Radio 105 und somit von Music First in ihrer Entscheidung massiv verharmlost. Alle liquiden Mittel für den Betrieb von Music First in Zürich würden ausschliesslich von der Italienischen Finelco Gruppe stammen.
Bei Vorliegen einer ausländischen Beherrschung sei die Konzessionsbehörde verpflichtet zuerst eine Gegenrechtserklärung vom betreffenden ausländischen Staat einzuholen. Dies habe das BAKOM versäumt und sei so dem im RTVG geforderten Vorgehen nicht nachgekommen.
Damit habe die Konzessionsbehörde ein Präjudiz geschaffen, das es künftig jedem Konzessionsbewerber erlaube, sich ebenfalls vollumfänglich mit ausländischem Kapital zu finanzieren. Es liege nun an der übergeordneten Instanz, diese medienrechtlich bedenkliche Ermessensüberschreitung des BAKOM zu korrigieren.
Angebots- und Meinungsvielfalt nicht berücksichtigt
Bei den objektivierbaren Selektionskriterien haben sich zwischen den beiden konkurrierenden Konzessionsgesuchen laut Blatter nur minimste Unterscheide ergeben, wie das BAKOM selber schreibe. Dennoch habe sich das BAKOM für das Gesuch des Mitbewerbers Music First entschieden.
"Damit konnte die Behörde sich vor einem viel bedeutenderen, medienpolitischen Entscheid drücken: der zentralen Frage, welcher Konzessionsbewerber die Angebots- und Meinungsvielfalt besser gewährleisten kann", kritisiert Blatter. Dieses Kriterium würde DJ Radio massiv besser erfüllen als die 105 Gruppe, ist der DJ Radio-Geschäftsführer überzeugt. Die 105 Gruppe betreibe bereits zwei nationale Kabelradios, diverse Onlineradios und einen TV-Sender auf dem Internet.
'Skandal'-Interview auf YouTube
Um seiner Meinung Nachdruck zu verleihen, hat Blatter ein Video-Interview auf die Website von DJ Radio und auf YouTube gestellt, in dem er seine Ansichten zum "Skandal-Entscheid des BAKOM" darlegt.