Einigung im Kurzberichterstattungsrecht

Regio-Sender/SRG - Bisherige Praxis wird fortgeführt.

Telesuisse, der Verband der Schweizer Regionalfernsehen, und die SRG führen die bisherige Praxis betreffend Ausübung des Kurzberichterstattungsrechts fort. Telesuisse und die SRG haben sich über die Ausübung des Kurzberichterstattungsrechts geeinigt. Die beiden Parteien verständigten sich darauf, die laufende Praxis fortzuführen.

Das Kurzberichterstattungsrecht sieht weiterhin vor, dass die regionalen Privatsender bei Exklusivrechten der SRG während maximal drei Minuten über Fussball- und Eishockeyspiele berichten können. Die Regionalsender erhalten dabei geregelten Zugang zu den Fussball- und Eishockeystadien oder dürfen alle exklusiven Sportbilder der SRG für die Kurzberichterstattung verwerten.

Das Bundesgericht hat die Parteien im Urteil vom 18. April 2009 angewiesen, Umfang (Physical Access bzw. Signal Access) und Abgeltung des Kurzberichterstattungsrechts untereinander zu regeln. Mit modifizierten Sportlizenzverträgen 2010 haben die Parteien einen fairen Ausgleich ihrer Interessenpositionen gefunden und damit die Basis für die Weiterführung der kooperativen Zusammenarbeit gelegt.

"Es freut mich, dass die SRG und die Telesuisse-Mitglieder eine Lösung gefunden haben. Die langjährige, bewährte Praxis bei der Umsetzung des rundfunkrechtlichen Kurzberichterstattungsrechts kann in gutem Einvernehmen und mit positivem Effekt für beide Parteien fortgesetzt werden", wird SRG-Generaldirektor Armin Walpen in einer Meldung der SDA zitiert.

Filippo Lombardi, Präsident Telesuisse, wird an gleicher Stelle wie folgt wiedergegeben: "Es geht hier nicht primär um Geld, sondern vor allem um die Rolle der Regionalfernsehen als Anbieter eines komplementären Service public. In diesem Sinn ist es vor allem für die die Schweizer TV-Zuschauerinnen und -Zuschauer erfreulich und wichtig, dass eine gemeinsame und konstruktive Lösung gefunden werden konnte." (SDA)