Einsicht in heiklen Fall erstritten

"Bieler Tagblatt" - Obergericht gibt Recht.

Das "Bieler Tagblatt" hat sich auf dem Rechtsweg Einsicht in einen brisanten Rechtsfall erstritten. Konkret geht es um die Frage, warum die Strafverfolgung wegen Betrugs und Veruntreuung gegen einen Bieler Notablen eingestellt wurde. Der zuständige Untersuchungsrichter stellte das Strafverfahren gegen den bekannten Bieler Geschäftsmann vor rund einem Jahr wegen Verjährung ein. Eine Journalistin der Lokalzeitung wollte genauer wissen, warum der Fall verjährt ist und der Mann nicht vor Gericht gestellt wurde. Doch der zuständige Untersuchungsrichter verweigerte ihr die Einsicht in die Einstellungsverfügung.

Dagegen wehrte sich das "Bieler Tagblatt" und bekam nun vom Obergericht Recht, wie aus einem entsprechenden Entscheid hervorgeht, der die Meldung des "Bieler Tagblatt" vom Samstag bestätigt.

Die Journalistin habe ein schutzwürdiges Informationsinteresse, das sich aus der Kontrollfunktion der Medien ergebe, argumentiert das das Obergericht. Transparenz in der Rechtspflege sei wichtig, denn sie ermögliche eine demokratische Kontrolle durch das Volk und sei eine Absage an jede Form von Kabinettjustiz. Der Wunsch des betroffenen Bielers, nicht mehr in der Tagespresse zu erscheinen, vermöge das gewichtige Informationsinteresse nicht zu überwiegen, kommt das Obergericht zum Schluss. Der Geschäftsmann hatte und hat nach wie vor öffentlichkeitsähnliche Ämter und Aufgaben inne. Unter anderem ist er Ehrenpräsident des Altstadtleists.

Der eigentliche Fall des Bieler Geschäftsmannes geht auf die frühen 1990-er Jahre zurück. 1995 wurde gegen den Mann eine Strafuntersuchung eingeleitet unter anderem wegen Betrugs und betrügerischen Konkurses. In den Jahren 1998 und 1999 wurden die Tatbestände erweitert. Dann verlief die Sache offenbar im Sand. 2010 stellte der Untersuchungsrichter das Verfahren wegen Verjährung ein. Damit bleibt die Frage nach Schuld oder Unschuld des Mannes letztlich unbeantwortet.

Die Gründe, warum das Verfahren so lange dauerte und es deshalb zur Verjährung kam, seien "mannigfaltig", schreibt der Untersuchungsrichter in der zunächst unter Verschluss gehaltenen Einstellungsverfügung. So sei der Fall umfangreich und komplex. Es verstehe sich von selbst, dass von den Strafverfolgungsbehörden nicht erwartet werden könne, sich dauernd nur mit einem einzigen Fall zu beschäftigen.

Die Mittel der Strafverfolgung seien begrenzt, führt er weiter an. Dass die Dauer eines Verfahrens unter Umständen zu einer Verjährung führe, sei eben systemimmanent. Der Untersuchungsrichter räumt ein, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Dieses verlangt, dass Strafverfahren innert angemessener Frist zum Abschluss gebracht werden. Doch auch wenn dieses Gebot eingehalten worden wäre, hätte die Aufarbeitung des Falls mehrere Jahre gedauert. Dieser Aufwand wäre nach Ansicht des Untersuchungsrichters angesichts der Akten- und Beweislage, des geringen Gesamtdeliktbetrags und des Fehlens einer Privatklägerschaft unverhältnismässig gewesen. (sda)