SF-Chefredaktor Ueli Haldimann muss nächsten Donnerstag zu einer Einvernahme vor der Zürcher Staatsanwalt erscheinen. Er wie auch "Kassensturz"-Redaktionsleiter Wolfgang Wettstein und Miss Argovia Jessica De Filippis werden dem Staatsanwalt erklären müssen, weshalb der "Kassensturz" in einem kritischen Beitrag über die Schönheitschirurgie eine versteckte Kamera eingesetzt hat. Dies geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Zürich hervor, das "persoenlich.com" vorliegt. Nicht erscheinen muss "Kassensturz"-Reporterin Jolanda Eggenberger, welche den Bericht mit versteckter Kamera filmte, und gegen die ebenfalls Strafanzeige eingereicht wurde.
Die drei Angeschuldigten müssen sich gleich gegenüber zwei Sachverhalten verantworten. Strafanzeige eingereicht hat zum einen der prominente Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst. Der "Kassensturz" hatte ihn mit versteckter Kamera gefilmt und den Beitrag ohne Sendeerlaubnis von Meyer-Fürst ausgestrahlt. Gezeigt wird, wie der Schönheitschirurg der Miss Argovia ungewohnt oft an die Brüste fasst -- was ihm danach in der Boulevardpresse als Grapschen ausgelegt wurde. Zum anderen reichte auch eine Arztgehilfin Strafanzeige ein, die ebenfalls ohne ihr Wissen im Beitrag zu sehen war.
SF hat nach dem Dafürhalten der Rechtsvertretern der Geschädigten gegen Artikel 179quater im Strafgesetzbuch verstossen. Darin heisst es, dass mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, "wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines anderen oder eine nicht jedermann ohne Weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich (...) aufnimmt." Die Anwälte glauben, dass der "Kassensturz" diese Regelung verletzt hat.
Nach Auffassung des Schweizer Fernsehens gab es gute Gründe für die Ausstrahlung der mit versteckter Kamera aufgenommenen Bilder. "Die einzige Möglichkeit, dem Publikum vor Augen zu führen, wie Meyer-Fürst Jessica de Fillipis behandelt hat, war, diese Bilder zu zeigen", rechtfertigte Wolfgang Wettstein das Vorgehen im Februar im Interview mit "persoenlich.com". Er argumentierte, dass das Interesse der Öffentlichkeit die Berichterstattung mit versteckter Kamera legitimiert habe.
Gegen den "Kassensturz" läuft bereits in einem ähnlichen Fall ein Verfahren. Auch da geht es um den Einsatz einer versteckten Kamera. Das Bezirksgericht Dielsdorf hat den "Kassensturz" erstinstanzlich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall aber an das Obergericht weitergezogen. Im Gegensatz zum Beitrag über Schönheitschirurg Meyer-Fürst wurde damals jedoch ein Versicherungsberater anonymisiert. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Zürich nach der Einvernahme rasch entscheiden wird, ob sie Anklage erheben will.