Entlassung von Peko-Präsident Suter war missbräuchlich

Tamedia - Zürcher Arbeitsgericht heisst Klage gut.

Die Entlassung des ehemaligen "Tagi-Redaktors" Daniel Suter im Rahmen der Massenkündigung des "Tages-Anzeigers" vor gut einem Jahr war missbräuchlich. Das Zürcher Arbeitsgericht hat die Klage des damaligen Arbeitnehmer-Vertreters gegen seine Arbeitgeberin Tamedia gutgeheissen. Die Tamedia habe die Kündigung ausgesprochen, obwohl sie wusste, dass Suter in seiner damaligen Stellung als Präsident der "Tages-Anzeiger"-Personalkommission (Peko) unter besonderem Kündigungsschutz stand. Die wirtschaftlichen Gründe könnten bei einer solchen Kündigung nicht als "begründeten Anlass" angeführt werden, heisst es im am Montag bekanntgewordenen Urteil.

Die Tamedia muss dem Entlassenen eine Entschädigung im Umfang von drei Monatslöhnen sowie eine reduzierte Prozessentschädigung von 4'304 Franken zahlen. Die Mediengewerkschaft "comedia" bezeichnete das Urteil in einer Mitteilung als höchst erfreulich. Es relativiere eine drei Jahre alte Rechtssprechung des Bundesgerichts und komme wieder zurück zum eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, das den Arbeitnehmervertreter während seiner Amtsdauer unter besonderen Kündigungsschutz stelle.

Die Tamedia hatte dem Peko-Präsidenten Ende Mai 2009 das Arbeitsverhältnis auf Ende Oktober gekündigt und zwar während der Verhandlungen der Peko mit der Tamedia über einen Sozialplan ("persoenlich.com" berichtete). Der heute 60-Jährige hatte 22 Jahre lang als Tagi-Journalist gearbeitet die Arbeitnehmer-Vertretung seit der Gründung 2005 geleitet.

Beim Arbeitsgericht erhob der Journalist Einsprache gegen die Kündigung. In der Hauptverhandlung vom 12. Februar 2010 machte er eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend. Gemäss seinem Anwalt hätte dem Arbeitnehmer- Vertreter nur gekündigt werden dürfen, wenn es als Kündigungsgrund ein vorwerfbares Verhalten gegeben hätte. Das Gesetz sehe keinen "absoluten Kündigungsschutz" vor, argumentierte die Rechtsvertreterin der Tamedia. Es müsse eine Kündigung eines Arbeitnehmervertreters aus wirtschaftlichen Gründen möglich sein.

Das Arbeitsgericht kam nun aber zum Schluss, dass wirtschaftliche Gründe in einem laufenden Verhandlungsverfahren nicht als "begründeter Anlass" angeführt werden dürfen, um einem gewählten Arbeitnehmervertreter zu kündigen. Es taxierte die Kündigung als missbräuchlich.

Tamedia von Urteil "überrascht"

Die Tamedia zeigt sich in einer Stellungnahme überrascht vom Urteil, da es nicht der Bundesgerichtspraxis entspreche. In den nächsten Tagen werde das Urteil analysiert und ein Weiterzug geprüft. Nach Ansicht der Gewerkschaft "comedia" ist das Urteil im Hinblick auf die von der Tamedia nach dem Aufkauf der Zürcher Landzeitungen geplanten massenweisen Entlassungen von Bedeutung. Die Personalkommissionen müssten unabhängig und ohne Druckversuche die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten können. (sda)