Entschuldigung muss veröffentlicht werden

Fall Hirschmann - Ex-Freundin Lulu besteht darauf, dass alle vom begangenen Unrecht erfahren.

Carl Hirschmann muss seine Entschuldigung bei Ex-Freundin Lulu auf Anweisung des Bundesgerichts nun doch veröffentlichen. Laut den Richtern in Lausanne hat sie einen Anspruch darauf, dass Dritte vom erlittenen Unrecht erfahren. Hirschmann und seine Freundin waren von Mai 2008 bis August 2009 ein Paar gewesen. Im Oktober 2009 hatte Lulu Anzeige gegen Hirschmann wegen Körperverletzung eingereicht, da ihr Ex-Freund sie 2008 und 2009 in London und Südfrankreich geschlagen haben soll.

"Billiger Rachefeldzug" 
Nachdem die "SonntagsZeitung" 2010 über die Sache berichtet hatte, veröffentlichte Hirschmann auf seiner Homepage und über Facebook Fotos von Lulu, welche ihre Vorwürfe widerlegen sollten. Er bezeichnete sie dabei als Lügnerin und enttäuschte Ex-Geliebte, die einen billigen Rachefeldzug gegen ihn fahre. Die Frau klagte in der Folge gegen Hirschmann. Sie verlangte dabei, dass sich Hirschmann über seine Homepage und Facebook öffentlich bei ihr entschuldige. Das Bezirksgericht Meilen hiess die Klage 2012 gut.

Das Zürcher Obergericht verzichtete im vergangenen März dann aber auf Erlass entsprechender Anordnungen. Es ging dabei davon aus, dass Lulu von Hirschmann durch die Behauptungen schwer in ihrer Persönlichkeit verletzt worden sei. Hirschmann habe sich bei Lulu dafür bereits entschuldigt.

Bezirksgericht muss Details regeln 
Eine Veröffentlichung der festgestellten Persönlichkeitsverletzung und der Entschuldigung mache heute nur noch wenig Sinn. Zudem habe Hirschmanns Ex-Freundin durch die Berichterstattung zu seinem Fehlverhalten schon ausreichend Genugtuung erhalten. Das Bundesgericht hat Lulus Beschwerde nun teilweise gutgeheissen.

Hirschmann wird von den Richtern in Lausanne zur Veröffentlichung eines Textes verpflichtet, indem er erklärt, die Persönlichkeit von Lulu verletzt und sich dafür bei ihr in einem Schreiben entschuldigt zu haben. Das Bezirksgericht Meilen wird noch über die genauen Modalitäten der Veröffentlichung befinden müssen.

Gemäss Urteil steht fest, dass Lulu weder die persönliche Entschuldigung von Hirschmann noch die Berichte über die abgeschlossenen oder laufenden Strafverfahren gegen ihn Genugtuung verschaffen. Sie habe Anspruch darauf, dass Dritte in gebührender Form vom begangenen Unrecht und der Entschuldigung Hirschmanns erfahren würden. (sda)