Das Bundesgericht hat einer Beschwerde von Roger Schawinski gegen Hanspeter Lebrument stattgegeben. Schawinski hatte Lebrument wegen Persönlichkeitsverletzung und Verletzung gemäss UWG eingeklagt. Unklar war die gerichtliche Zuständigkeit. Das Handelsgericht Zürich hatte zuvor Lebrument Recht gegeben. Schawinski hat das Verfahren weitergezogen und nun vor Bundesgericht obsiegt, wie es in einer Mitteilung von Radio 1 heisst.
Lebrument muss die Gerichtskosten in der Höhe von 5'000 Franken und eine Parteienentschädigung an Schawinski von 6'000 Franken bezahlen. Damit sei nun der Weg frei für eine materielle Behandlung sowohl durch das Handelsgericht in Sachen UWG und das Bezirksgericht in Bezug auf die Klage wegen Persönlichkeitsverletzung. (pd)