Für die Basler "TagesWoche" hat der Auflagentrick bei ihrer wöchentlichen Printauflage keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat ein im Februar gegen die verantwortliche Person eingeleitetes Strafverfahren eingestellt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch entsprechende Angaben das Basler Nachrichtenportals OnlineReports. Ermittelt worden war wegen Verdachts auf Betrug, eventuell auf unlauteren Wettbewerb. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren aufgrund eines Berichts im Lokalfernsehen Telebasel im Februar von sich aus eingeleitet. Nun wurde es laut dem Sprecher mangels Beweisen respektive Fehlens eines Strafantrags eingestellt.
Auflagentrick war WEMF-konform
Telebasel hatte berichtet, dass die "TagesWoche" knapp die Hälfte der beglaubigten Auflage von damals 26'358 Exemplaren gratis an die Flughäfen Basel und Zürich liefere. Der Auflagentrick entsprach jedoch laut "TagesWoche" den Richtlinien der WEMF AG für Werbemedienforschung.
Gemäss provisorischen WEMF-Zahlen beläuft sich die gedruckte Gesamtauflage der "TagesWoche" aktuell auf 23'846 Exemplare. Davon werden 5'682 Exemplare einzeln oder im Abonnement verkauft. Ebenso wichtig ist der "TagesWoche" jedoch die digitale Reichweite. Im Oktober verzeichnete sie 135'000 Unique Clients. (sda)
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