Ermittlungen gegen Journalisten abgeschlossen

SonntagsBlick - Blocher muss Bundesanwaltschaft weitere Ermächtigung erteilen.

Justizminister Christoph Blocher muss entscheiden, ob zwei SonntagsBlick-Journalisten gerichtlich verfolgt werden. Weil es um politischen Nachrichtendienst geht, ist nach Abschluss der Ermittlungen für ein weiteres Verfahren eine Ermächtigung nötig.

Im vorliegenden Fall gehe es um ein politisches Delikt, sagte Peter Lehmann, Sprecher der Bundesanwaltschaft (BA), am Montag zu einem Bericht der NZZ am Sonntag. Deshalb sei der Fall nach Abschluss des gerichtspolizeilichen Verfahrens Mitte Dezember Justizminister Blocher unterbreitet worden.

Geheime Dokumente veröffentlicht

Das Verfahren ausgelöst hatte eine Artikelserie über Schweizer Waffenexporte. Der SonntagsBlick veröffentlichte im August 2003 geheime Dokumente, darunter eine Liste mit den Ländereinschätzungen des Bundesrates. Darin werden etwa Israel Menschenrechtsverstösse in den besetzten Palästinensergebieten vorgeworfen.

Nach einer Anzeige des für Kriegsmaterialexporte zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) eröffnete die BA ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Die undichte Stelle in der Bundesverwaltung konnte aber nicht eruiert werden, wie BA-Sprecher Lehmann weiter sagte.

Insgesamt vier Journalisten im Visier

Dabei sei auch gegen die zwei Journalisten eine Untersuchung eingeleitet worden wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst, sagte Lehmann. Ob sich der Verdacht in der Untersuchung erhärtet hatte, wollte er nicht ausdrücklich bestätigen. In das Verfahren verwickelt seien zudem zwei weitere SonntagsBlick-Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen.