Ermittlungen gegen Journalisten eingestellt

Ibiza-Affäre - Heinz-Christian Strache hatte Journalisten wegen der Veröffentlichung angezeigt. Nun liegt ein Entscheid vor.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat nach der Veröffentlichung des aufsehenerregenden «Ibiza-Videos» mit dem damaligen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Ermittlungen gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung eingestellt.

Der frühere FPÖ-Chef Strache, den das Video zum Rücktritt zwang, hatte drei Journalisten und zwei Chefredaktoren der SZ unter anderem wegen Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahme angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, dass «das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht» sei und dieses Interesse die Nachteile für Strache überwiege.

Strache ist auf dem heimlich gefilmten Video im Gespräch über mögliche Formen politischer Einflussnahme mit einer vermeintlichen russischen Investorin zu sehen. Das Video wurde im Sommer 2017 auf der Mittelmeerinsel Ibiza aufgenommen.

Strache musste nach der Veröffentlichung durch Spiegel und Süddeutsche Zeitung von seinen politischen Ämtern zurücktreten; ausserdem zerbrach die rechtskonservative Regierung in Österreich. (sda/dpa/lol)