Die "Gesundheit Sprechstunde" hat erneut Werbe- und Sponsoringbestimmungen verletzt. Ein Sponsor hatte einen werbenden Auftritt in der Fernsehsendung, auf andere Sponsoren wurde dagegen ungenügend hingewiesen. Zudem wurde ein Arzneimittel gezeigt, für das keine Werbung gemacht werden darf.
Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in einem am Freitag publizierten Entscheid, nachdem es im Rahmen einer Stichprobe zwei Sendungen aus dem Jahr 2010 unter die Lupe genommen hatte. Die verantwortliche Presse TV AG muss wegen der Verstösse eine Busse sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Sie kann den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die Sendung "Gesundheit Sprechstunde", die jeweils am Samstagabend auf SF1 ausgestrahlt wird, ist nicht zum ersten Mal im Visier des Bakom. Die Aufsichtsbehörde hatte letztmals im Dezember 2010 in zwölf Fällen Verstösse gegen Werbe- und Sponsoringbestimmungen festgestellt, was vom Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen bestätigt worden ist. Schon im Jahr 2005 wurde eine Reihe von Verstössen nachgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid des BAkom später im Wesentlichen. Gemäss einer Mitteilung bestreitet PresseTV die Vorwürfe auch im aktuellen Fall und behält sich eine Beschwerde vor. (sda)