Erstmals über 100 Beschwerden beurteilt

Presserat - Doppelt soviel Beschwerden wie im Jahr 2000.

Das Jahr 2003 wird in die Annalen des Presserats eingehen, weil die Zahl der eingegangenen Beschwerden erstmals die Marke 100 überschritten hat. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung seit dem Jahr 2000. Rund 40 Beschwerden sind eingereicht, aber nicht reglementsgemäss begründet oder später zurückgezogen worden. Zuletzt lag die Zahl der 62 verabschiedeten Stellungnahmen leicht unter der Vorjahreszahl (66). Dies hat der Presserat an seiner Jahrespressekonferenz vom Donnerstag bekannt gegeben.

Rund zwei Drittel der Beschwerdefälle sind durch das Präsidium, ein Drittel durch die drei Kammern bearbeitet worden. Keiner der Entwürfe des Präsidiums ist von Mitgliedern an das Plenum weitergezogen worden. Der Presserat hat 30 Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen, 32 für unbegründet gehalten.

Thematisch an der Spitze standen behauptete Verstösse gegen den gebotenen Respekt vor der Privatsphäre, insbesondere die Namensnennung von Personen in Strafuntersuchungen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Weiterhin enthalten die Beschwerden häufig den Vorwurf, der Beschwerdeführer sei zu schweren Vorwürfen nicht angehört worden -- oder seine Gegenbehauptung habe im Bericht keinen Platz gefunden. Wegen der Häufung solcher Fälle hat der Presserat im Februar 2003 die Richtlinie 3.8 zur "Erklärung" (Anhörung bei schweren Vorwürfen) verabschiedet.