Es droht eine Millionenklage

Billag - Keine Mehrwertsteuer-Rückzahlung: Der Konsumentenschutz zieht vor das Bundesverwaltungsgericht.

8000 Gebührenzahler haben bis Ende 2015 ihre bereits entrichteten Mehrwertsteuern von 200 Franken pro Haushalt vom Bundesamt für Kommunikation zurückgefordert - angeführt vom Konsumentenschutz.

Da das Bakom «erwartungsgemäss» nicht auf die Rückzahlungsforderungen eingegangen sei, hätte man den «abschlägigen Bescheid nun vor Bundesverwaltungsgericht gezogen», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz gegenüber der «NZZ am Sonntag». Bis Anfang Februar seien keine formellen Einwände gegen die Klage eingegangen, sagt sie. Nun hofft die Konsumentenschützerin, dass die Richter ohne Zeitverzug zu einem Urteil kommen.

Elf Franken pro Rechnung

Die Billag hat 2,5 Prozent Mehrwertsteuer - elf Franken pro Rechnung - auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen geschlagen. Am 13. April des letzten Jahres hat das Bundesgericht festgehalten, dass diese Praxis illegal war. Ab 1. April 2015 durfte die Billag daher keine Mehrwertsteuer mehr von den Gebührenzahlern einziehen. Somit sank die jährliche Billag-Gebühr von 462 auf 451 Franken.

Allerdings bleibt offen, was mit den bereits bezahlten Mehrwertsteuerbeträgen, die seit 1995 eingezogen worden sind, passieren soll. Das Bakom hat bereits kurz nach dem Urteil kommuniziert, dass sie nur jene Mehrwertsteuern zurückzahle, die nach dem 1. April 2015 verrechnet worden seien.

Müsste der Bund die seit 1995 eingezogenen Beiträge zurückzahlen, wäre dies ein Millionenbetrag. Rechnet man mit einem Betrag von 200 Franken pro gebührenpflichtigem Haushalt, käme bei drei Millionen Gebührenzahlern ein Betrag um die 600 Millionen Franken zusammen. Nimmt man eine fünfjährigen Verjährungsfrist an, wären es immerhin noch 150 Millionen Franken, welche die Billag zu Unrecht von den Gebührenzahlern einkassiert hat. (wid)

Bild: Keystone