Susanne Marxer, Sie haben sich in den letzten Monaten intensiv mit den 51 Konzessionsgesuchen auseinandergesetzt. Welchen Eindruck haben Sie dabei gewonnen?
Die meisten waren solide Gesuche, die sich mit den Erwartungen an einen regionalen Service public stark auseinandersetzten und in ihren Eingaben entsprechend schilderten, wie sie die Anforderungen umsetzen wollen.
Hatten Sie mit so vielen Gesuchen gerechnet?
Wir waren doch eher überrascht. Wir hätten nicht gedacht, dass es für so viele Konzessionen Konkurrenzbewerbungen gibt. Das zeigt, dass Radio und Fernsehen zu machen weiterhin begehrt ist bei den Medienunternehmen und man nicht das Gefühl hat, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt.
«Am Schluss standen auf der Seite von Radio Alpin mehr Punkte»
Ein Konzessionsentscheid sticht heraus: Wie schon 2007 bewarb sich Roger Schawinski um die Radiokonzession in der Südostschweiz und forderte erneut Somedia heraus. Anders als damals hat Schawinski mit seinem Projekt Radio Alpin nun den Zuschlag erhalten. War sein Gesuch diesmal besser oder jenes von Somedia schlechter?
Wir haben sehr viele Kriterien geprüft, etwa wie viele Programmschaffende die beiden Unternehmen beschäftigen, wie viele Leute ausgebildet werden sollen, aber auch was die Sender publizistisch bieten wollen. Wir haben jedes Kriterium objektiv bewertet nach einem Raster. Am Schluss standen auf der Seite von Radio Alpin mehr Punkte.
War es ein knapper Entscheid?
Es war einer der knappsten Entscheide. Wir haben die Entscheide bei uns auf der Website aufgeschaltet. Das ist transparent und öffentlich.
Dass Radio Südostschweiz als 35-jähriges Unternehmen stark in der Region verankert ist, spielte keine Rolle?
Nein, das tat nichts zur Sache. Wir konnten nicht berücksichtigen, wer was bisher gemacht hat. Am Schluss ist nur das Gesuch massgebend, so wie es bei uns eingereicht wurde.
Dass Radio Südostschweiz personell und publizistisch von einem Medienverbund profitiert, half auch nicht?
Wir beurteilen nur, wie jemand Radio machen will. Was darum herum geschieht, ist nicht relevant bei der Konzessionsvergabe.
«Das Gericht kann den Entscheid an uns zurückweisen»
Unterlegene Bewerber können den negativen Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Was passiert dann?
Im – aus unserer Sicht – besseren Fall, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht den Konzessionsentscheid. Möglich ist aber auch, dass das Gericht den Entscheid an uns zurückweist zur Neubeurteilung, weil wir etwas übersehen haben. Da sind wir offen und warten ab, wie das Gericht entscheidet.
Wie Somedia in Chur hat auch Gassmann in Biel eine Konzession verloren; Telebielingue ging leer aus. Spielte bei diesem Entscheid auch eine Rolle, dass das Canal B quasi das lokale Medienmonopol von Gassman bricht?
Nein, der Unterschied zwischen den Gesuchen von Telebielingue und Canal B war so gross, dass man nicht mehr von Gleichwertigkeit reden kann. Der Entscheid war also klar, bevor überhaupt die Medienvielfalt in der Region Biel angeschaut wurde.
Ein bestehendes Radio oder Fernsehen, wie Radio Südostschweiz oder Telebielingue, stützt sich bei seiner Gesuchseingabe auch auf seine Erfahrung ab. Ein Neuling kann dagegen alles Schöne versprechen. Werden da nicht Äpfel mit Birnen verglichen?
Es besteht natürlich immer ein bisschen diese Gefahr, wenn man sich allein auf die Gesuche abstützt, ohne die Vergangenheit anzuschauen. Aber es sind ja nicht irgendwelche Neulinge, die die Konzession erhalten haben. Roger Schawinski macht schon lange Radio, und das Mutterhaus von Canal B macht auch schon lange Fernsehen.
In Zürich hätte eigentlich TeleZüri die Konzession erhalten. Weil CH Media aber schon zwei andere TV-Konzessionen erhalten hat und ein Unternehmen nicht mehr als zwei davon besitzen darf, kriegt nun der bisherige Konzessionsinhaber Tele Top den Zuschlag. Schaut das Bakom nun bei Tele Top besonders genau hin, damit der Sender auf TeleZüri-Niveau kommt?
Wir werden wie bei allen anderen Konzessionärinnen die Erfüllung des Leistungsauftrags beaufsichtigen. Massgeblich ist nicht das Gesuch TeleZüri, sondern die Konzession für das Gebiet Zürich-Nordostschweiz.
«Wir haben natürlich jedes Gesuch genau angeschaut»
Der Grossteil der Konzessionen war unbestritten, weil es nur je ein Bewerbung dafür gab. Habt ihr diese Gesuche einfach durchgewinkt?
Wir haben natürlich jedes Gesuch genau angeschaut. Zuerst schauten wir, ob ein Projekt überhaupt finanzierbar ist und ob die Zahlen plausibel sind. Das mussten wir natürlich bei allen Gesuchen prüfen, sonst wären wir gar nicht darauf eingetreten. Wo nur ein Gesuch vorlag, gab es dann keinen Punktevergleich mehr wie bei den Konkurrenzbewerbungen.
An der Spitze des Uvek steht SVP-Bundesrat Albert Rösti. Inwiefern lässt sich die medienpolitische Handschrift des Departementsvorstehers in den Konzessionsentscheiden erkennen?
Bundesrat Rösti hat das Dossier übernommen, als es schon voll angelaufen war. Wir hatten im Januar 2023 die Konzessionen ausgeschrieben. Da kam Rösti gerade erst ins Amt. Der ganze Prozess wurde noch unter Simonetta Sommaruga geplant. Das Radio- und Fernsehgesetz gibt die Leitplanken vor, so dass wenig Spielraum besteht.
Aber er hat die Entscheide abgesegnet?
Das Uvek ist Konzessionsbehörde, und Bundesrat Albert Rösti hat die Verfügungen und Konzessionen unterschrieben.
…und auch gelesen?
Ja, so hat er es uns gesagt, er habe sie gelesen und unterschrieben.
«Wir wären nicht abgeneigt, wenn das Ganze moderner wird»
Wird es in zehn Jahren erneut ein Konzessionsverfahren geben, oder war dies das letzte Mal in dieser Art?
Das kann ich nicht beantworten, weil wir nur das geltende Radio- und Fernsehgesetz anwenden. Die Frage ist, was die Politik in den nächsten Jahren macht. Wenn man sieht, wie sich die Nutzung verändert und sich das Publikum vermehrt vom linearen Radio und Fernsehen abwendet, wird es wohl Diskussionen geben. Wir bereiten derzeit einen Postulatsbericht vor über eine mögliche zukünftige Medienförderung, die vielleicht mal ein anderes System ausprobiert. Wir wären nicht abgeneigt, wenn sich da etwas tut und das Ganze moderner wird.
Aber die Konzessionen, wie sie jetzt vergeben wurden, sind für die nächsten zehn Jahre in Stein gemeisselt?
Grundsätzlich hat die Konzession eine Geltungsdauer, und die gilt so. Aber wenn jetzt die lineare Nutzung völlig zusammenbrechen würde, müsste sich die Politik schon überlegen, ob man den Leistungsauftrag anpassen könnte. Aber heute sagt das Gesetz klar: Es werden Konzessionen für Radio- und Fernsehprogramme erteilt.