Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Eternit AG gegen das Schweizer Fernsehen (SF) vollumfänglich abgewiesen. SF habe weder die Wahrheitspflicht verletzt noch sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen erhoben.
Ausschlaggebend für die Beschwerde von Eternit war ein Bericht in der Hauptausgabe der "Tagesschau" vom 3. Juni 2006, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Dieser befasste sich mit einem "Asbest-Gipfel" in Payerne VD, an dem sich Asbestopfer trafen, um ihre Anliegen zu diskutieren. Eternit monierte, die "Tagesschau" habe in ihrem Bericht einerseits den unzutreffenden Eindruck erweckt, das Unternehmen habe in fehlbarer Weise zahlreiche Asbestopfer verschuldet und gefährde noch heute Mitarbeiter, die sich wehrten.
Auch sei insinuiert worden, dass zahlreiche Opfer der Werke in Niederurnen GL und Payerne anwesend gewesen seien. In Tat und Wahrheit seien jedoch nur vier Teilnehmer aus Payerne und keiner aus Niederurnen dabei gewesen. Schliesslich sei Eternit trotz der erhobenen Vorwürfe nicht für eine Stellungnahme kontaktiert worden.
Keine unzulässigen Behauptungen
Es sei aufgrund der Aussagen der Parteien strittig, ob der Westschweizer SF-Korrespondent tatsächlich versucht habe, eine Stellungnahme einzufordern oder ob niemand bei Eternit erreichbar gewesen sei, schreibt der Presserat. Ersatzweise sei im Bericht jedoch aus einem offenen Brief des Unternehmens zitiert worden.

