EU-Kommission erklärt Finanzierung für rechtmässig

AFP - Die dapd hatte gegen Subventionen für die Nachrichtenagentur geklagt.

Die Europäische Kommission hat in einem heute veröffentlichten Beschluss zu einer Beschwerde der ehemaligen deutschen Nachrichtenagentur dapd die Finanzierung der Nachrichtenagentur AFP für rechtmässig erklärt. Die Beschwerde vom Februar 2010 richtete sich gegen Frankreich wegen staatlicher Beihilfen für AFP.

Die Kommission erkennt nun an, dass AFP als Nachrichtenagentur mit weltweiter Ausstrahlung bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt. Daher wird die Kompensation der dadurch entstehenden Kosten auf Nettobasis mittels staatlicher Subventionierung im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln gestattet, wie die AFP in einer Medienmitteilung schreibt.

Die Beschwerde betraf auch den deutschen Medienmarkt. Frankreich hatte in dem Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission den Nachweis erbracht, dass die AFP GmbH, die deutsche Tochter der Weltagentur AFP, keine Quersubventionen von Seiten des französischen Staates erhält

Keine Wettbewerbsverfälschung in Deutschland
Ebenso würden die finanziellen und kommerziellen Beziehungen der AFP GmbH zum AFP-Mutterhaus die Wettbewerbsregeln voll und ganz einhalten. Die von der AFP GmbH geforderten Preise seien marktgerecht und würden den Wettbewerb auf dem deutschen Markt keineswegs verfälschen.

"Dieser Beschluss ist ein einschneidender Moment für die AFP. Dadurch wird nach vier Jahren der Ungewissheit die für die Ausführung ihrer öffentlichen Aufgaben unerlässliche öffentliche Finanzierung sichergestellt", freut sich Emmanuel Hoog, CEO der Agentur. (pd)