Es sei nicht strafbar, in einem Zeitungsartikel einen Beistand der Erpressung und des «faktischen Raubs» zu bezichtigen, befand das Kantonsgericht St. Gallen. Das Gericht hat als zweite Instanz Bruno Hug, den ehemaligen Verleger und Chefredaktor der «Obersee-Nachrichten», freigesprochen. Das Urteilsdispositiv wurde am Donnerstag veröffentlicht, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Hug habe die Begriffe «Erpressung» und «Raub» nur sinnbildlich verwendet, schreibt das Gericht. Damit ist für das Gericht klar, dass Hug keine Straftat, sondern lediglich eine unzulässige Druckausübung gemeint hatte.
Hug wurde vorgeworfen, eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen die Kesb Linth und deren Präsidenten geführt zu haben (persoenlich.com berichtete). Das Kreisgericht verurteilte ihn zu 30 Tagessätzen à 440 Franken. Kurz nach diesem Urteil schied Hug aus dem Unternehmen aus.
Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. (cbe)