Ex-Moderatorin scheitert mit Klage gegen NDR

Eva Herman - Schadenersatzfrage noch nicht geklärt.

Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen ihre Kündigung beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) vorerst abgeblitzt. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied gestern, dass zwischen dem Sender und der Moderatorin kein Arbeitsverhältnis bestanden habe. Herman sei nicht als Arbeitsnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin zu betrachten, so die Argumentation der Richter. Offengelassen wurde vom Gericht die Frage nach Schadenersatz, heisst es in Berichten der deutschen Presse. Das Verfahren wurde in der Schadenersatzfrage zunächst ausgesetzt. Herman hat die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid Rechtsmittel einzulegen.

Die Fernsehfrau und Autorin war im vergangenen Jahr wegen umstrittener Äusserungen zur Familienpolitik während der NS-Zeit in die Kritik geraten. Der Rundfunkt hatte sich darauf im letzten September von Herman getrennt. Gegen die Kündigung hat die Moderatorin Klage eingereicht. Herman hatte 20 Jahre für NDR gearbeitet. Neben ihrer Funktion als "Tagesschau"-Sprecherin, moderierte sie die Sendung "Herman und Tietjen".