Dass bei der Republik die Aufklärung von Vorwürfen wegen Belästigung während zwei Monaten blockiert wurde, sorgt für Kritik. Sechs Frauen werfen einem Republik-Journalisten sexuelle Belästigung vor. Publik wurde dies letzte Woche. Bei der Republik weiss man seit Ende Juni von den Vorwürfen (persoenlich.com berichtete).
Die Geschäftsführung der Republik wurde von der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich über die Vorwürfe informiert. Die externe Stelle fungiert für das Onlinemedium als neutrale Anlaufstelle. Laut Republik habe man wegen einer «See only»-Klausel nicht früher handeln dürfen. Die Fachstelle habe aber von «See only» noch nie gehört, heisst es im Tages-Anzeiger vom Dienstag.
Bei «See only» handelt es sich laut Tages-Anzeiger um eine Dokumentenbeschriftung. Die Vorwürfe gegen den Journalisten hätten von den Redaktionsverantwortlichen zusammengefasst auf Dokumenten mit entsprechendem Vermerk angesehen werden können. Der Republik-Geschäftsleitung sei es untersagt gewesen, mit jemand anderem intern oder extern über die Vorwürfe zu reden.
Mehrere Fachexperten haben auf Anfrage des Tages-Anzeigers noch nie eine sogenannte «See only»-Klausel angetroffen. Das sei «sicher nicht der richtige Weg, um Opfer zu schützen», so etwa Expertin Monika Hirzel. Laut Anwältin Nicole Vögeli rechtfertige die Klausel nicht, untätig zu bleiben. Eine Arbeitgeberin müsse bei einer solchen Beschwerde reagieren, «um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen».
Bei der Republik heisst es, man habe nicht nichts getan, sondern in den letzten zwei Monaten versucht zu klären, was möglich wäre.
Wie im Tagi-Bericht weiter steht, hätten «weit mehr» als die in der SRF-Recherche genannten sechs Frauen Ähnliches mit dem beschuldigten Republik-Reporter erlebt. (cbe)

