Experten kritisieren Bundesgericht

"Kassensturz"-Urteil - "Praxisfremder Entscheid."

Das Bundesgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Sendung "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens durch das Filmen eines Versicherungsvertreters mit der versteckten Kamera dessen Privatbereich verletzt habe ("persoenlich.com" berichtete). Die Journalisten hätten laut Bundesgericht das Gespräch nicht filmen müssen, sondern ein Protokoll schreiben können. Dieser Entscheid stösst bei Experten auf Kritik.

Als "praxisfremd" bezeichnet Medienanwalt Andreas Meili das Urteil im "Blick". "Der 'Kassensturz' ist doch ein Bildmedium." Er stellt fest, dass Politiker und Gerichte den Persönlichkeitsschutz zunehmend höher bewerten, als die Wächterfunktion der Medien. "Aus Angst, vermute ich", so Meili.

Auch Peter Studer zeigt sich gegenüber der Zeitung über das Urteil "völlig konsterniert". Die Aufklärung der Öffentlichkeit über verantwortungslose Beratung wiege doch höher: "Und der 'Kassensturz' tat ja alles, um die Persönlichkeit des Vertreters zu schützen."

Die Sache geht nun zurück ans Obergericht, das die Strafen neu festlegen muss. SF will den Fall auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen, wie SF in der "Tagesschau" bekannt gab.