Der FC Thun hat am Dienstag die Namen jener Spieler bekannt gegeben, welchen die Behörden nichts vorwerfen. Zum Schritt des FC Thun sagte der Medienjurist Franz Zeller, der Klub habe sich in der Zwickmühle befunden. Zum einen habe er eine Vorverurteilung der polizeilich befragten Spieler vermeiden, zum anderen die eindeutig Unbescholtenen nennen wollen, sagte Zeller auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Die unbescholtenen Spieler waren bis Dienstag auf Wunsch des Klubs nicht selber an die Öffentlichkeit getreten. Dies hätten sie aus rechtlicher Sicht wohl tun können, sagte Zeller, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Bern. "So weit darf die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers nicht gehen, dass er dies unterbinden dürfte."
Für Kadermitglieder, die nicht in der 18er-Liste der Reingewaschenen figurieren, sei die Lage nun besonders schwierig, sagte Zeller. Sie müssten befürchten, dass sie von den Medien geoutet und damit vorverurteilt würden. Dabei sei "völlig unklar, wem was vorgeworfen wird." Die ganze Geschichte sei aus medienrechtlicher Sicht ausgesprochen heikel, sagte Zeller. Die Untersuchung sei quasi in die Öffentlichkeit verlegt worden; entsprechend gross sei die Gefahr von Vorverurteilungen.
Die Schleuse geöffnet habe die Kantonspolizei Bern, indem sie den Namen des betroffenen Klubs genannt habe. Dieser Schritt sei aber nicht von vornherein unzulässig. Er sei dann vertretbar, wenn die Polizei zum Beispiel davon ausgehen musste, dass der Fall sowieso bekanntgeworden wäre. Als gefährdet erachtet Zeller im vorliegenden Fall insbesondere die Wahrung des Opferschutzes. Das Verfahren sollte eigentlich dem Schutz der Minderjährigen dienen; durch die öffentliche Diskussion werde das Mädchen nun fast zwangsläufig in ein schlechtes Licht gerückt.
In den Medien wurde rasch nach Bekanntwerden der Affäre über Namen spekuliert. Der "Blick" sieht sich mit zwei Klagen von FC Thun Spielern konfrontiert ("persoenlich.com" berichtete, weil sie von der Zeitung zu Unrecht mit der Affäre in Zusammenhang gebracht worden seien, wie die Klubleitung am Donnerstag sagte. Eine Klage sei bereits erfolgt, die andere werde eingereicht, sobald der betroffene Spieler aus dem Ausland zurückgekehrt sei. Der Pressrat will den Fall nicht von sich aus aufgreifen, sondern abwarten ob jemand in dieser Sache vorstellig werde, wie Presseratspräsident Peter Studer auf Anfrage sagte. (sda)