Der FC Zürich hat vorübergehend per Internet nach zwei Männern gesucht. Sie sollen am 15. Mai im Letzigrund-Stadion Knallpetarden geworfen haben. Eine solche Internet-Fahndung auf eigene Faust ist laut Fachleuten sehr problematisch. Die Bilder wurden am Samstag auf ausdrücklichen Wunsch von FCZ Präsident Ancillo Canepa ins Netz gestellt, wie FCZ-Sprecher Giovanni Marti am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Der Jurist des Fussballclubs habe die rechtliche Lage abgeklärt. Canepa habe für die Aktion die Verantwortung übernommen. Übers Wochenende seien enorm viele Hinweise eingegangen, sagte Marti. Aus diesem Grund habe man die Bilder bereits am Montag wieder vom Netz genommen. Nun gehe man an die Auswertung. Laut einer Sprecherin der Stadtpolizei hat sich der FCZ nicht mit der Stadtpolizei abgesprochen.
Die Stapo ihrerseits hatte am Montag die Bilder von 16 mutmasslich gewalttätigen FC-Basel-Fans ins Netz gestellt. Nachdem alle anderen Ermittlungsbemühungen keinen Erfolg gebracht hatten, ordnete die Staatsanwaltschaft die Veröffentlichung an. Oberstaatsanwalt Andreas Eckert wirkte bei diesem Entscheid mit. Für ihn ist klar: Die private Internet-Fahndung liege "sicher nicht im Rahmen der Strafprozessordnung" (StPO). Dies sei einzig Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Fahndung via Internet seien denn auch sehr klar umschrieben.
Auch der Datenschützer des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, bezeichnet das Vorgehen des FCZ als problematisch. Als privater Verein bräuchte der FCZ einen Rechtfertigungsgrund für sein Vorgehen, ein "überwiegendes eigenes Interesse". Er müsste geltend machen, dass er unmittelbare Schäden abwehren müsse, sich auf einen Notstand oder auf Notwehr berufen. Aber dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Verein hätte sich an die Polizei wenden müssen. Grundsätzlich geht es laut Baeriswyl um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Die Betroffenen könnten dagegen klagen und gar Schadenersatz verlangen. (sda)