"Die Angaben in einem Konzessionsgesuch sind sehr verbindlich", unterstreicht Bettina Nyffeler vom Bundesamt für Kommunikation. Das dachten auch die Konkurrenten von Roger Schawinskis Radio 1. Umso mehr staunten die zukünftigen Marktpartner des prominenten Radio-Pioniers als sie feststellen mussten, dass das Konzessionsgesuch von Radio 1 nach der offiziellen Eingabe noch einmal geändert wurde. Die Projektleiterin "Neukonzessionierung Radio und Fernseh" bei Bakom, Bettina Nyffeler, bestätigt gegenüber "persoenlich.com", dass trotz laufender öffentlicher Anhörung das Gesuch für das Erwachsenenradio von Roger Schawinski noch einmal geändert wurde. "Es handelte sich um eine Falschangabe im Gesuch, weshalb wir die Korrektur zuliessen", so die Bakom-Frau.
Wieso kam es zu dieser Korrektur? Radio 1 gab im Konzessionsgesuch an, Mitglied eines Werbepools zu sein, obwohl dies gar nicht stimmt. Roger Schawinski spricht gegenüber "persoenlich.com" nun von einem "Versehen". Die Erstellung des Gesuchs sei durch verschiedene Personen erfolgt. "Mir ist in der Hitze des Gefechts dieser erst in letzter Minute reingerutschte Fehler nicht aufgefallen", so der Radio-1-Geschäftsführer über den Lapsus.
Die Behauptung, dass Radio 1 einem Radio-Werbepool angehöre, hat unter den Mitbewerbern um eine Zürcher Radio-Konzession zu einigen Irritationen geführt. Wie das Bakom bestätigt, erhielt das Verlagshaus Tamedia (Radio 24) nach einer diesbezüglichen Anfrage eine ausführliche Erklärung aus Bern. Nyffeler betont gegenüber "persoenlich.com", dass im Konzessionsgesuch von Radio 1 sonst nichts mehr korrigiert wurde: "Dieser Fehler von Radio 1 betraf kein Qualifikationskriterium, weshalb eine Berichtigung möglich war."

