Fluchverbot im TV gerichtlich fixiert

USA - Sendern droht Strafe für jedes einzelne Schimpfwort

Im US-Fernsehen darf nicht mehr geflucht werden. Der Oberste Gerichtshof in den USA hat strengere Richtlinien zu dem Thema -- die bereits 2004 seitens der Regierung eingeführt wurden -- nun für rechtens erklärt. Wie US-Medien berichten, ist nach diesem Gerichtsentscheid in Zukunft jedes einzelne Schimpfwort in Live-Sendungen für die Sender strafbar. Rutscht einem Gast in einer Sendung auch nur ein unpassendes Wort aus dem Mund, so muss der jeweilige Sender in Zukunft mit einem Bussgeld seitens der Funkaufsicht FCC rechnen.

Der Richter Antonin Scalia bezeichnete die Richtlinie als "vollkommen rational". Allerdings gilt das Fluchverbot nur für das terrestrische Fernsehen in den USA. Kabel- und Satelliten-Sender sind davon nicht betroffen. Die Verbreitung von Schimpfworten in anderen Medien (beispielsweise Kabel-TV) rechtfertige strengere Regelungen für die Broadcaster, so Scalia. Damit soll auch für Eltern sichergestellt werden, dass die Programme für ihre Kinder einen "sicheren Hafen" bieten.

In den USA war es ursprünglich um einen Fall aus dem Jahr 2002 gegangen. Damals hatte die Sängerin Cher während der Übertragung einer Preisverleihung spontan geflucht. Aber auch verbale Fehltritte von Paris Hilton und Bono Vox standen in dem Zusammenhang zur Diskussion. Der US-Sender Fox hatte schliesslich gegen die FCC-Richtlinien geklagt, die unter der Regierung Bush verschärft worden waren. Gemeinsam mit ABC, NBC und CBS argumentierte Fox vor Gericht, dass die Regelungen unklar seien und das Recht auf freie Meinungsäusserung untergraben würden. Ein New Yorker Gericht hatte zugunsten von Fox entschieden und die Richtlinie auf Eis gelegt.

Nun entschieden jedoch vier von fünf Richtern am Obersten Gerichtshof, dass die Richtlinie weder "beliebig noch unbeständig" sei. Für die Sender bedeutet das, dass ihre prominenten und weniger prominenten Gäste in Zukunft sehr genau darauf aufmerksam gemacht werden müssen, wie sie sich im Fernsehen ausdrücken. Laut Angaben des Obersten Gerichtshofs könne die Regelung jetzt möglicherweise auch noch von einem Bundesgericht geprüft werden. Dieses soll dann entscheiden, ob sie tatsächlich die Gesetze zum Recht auf freie Meinungsäusserung bricht. (pte)