Flüchtlingshilfe blitzt mit Beanstandung ab

Weltwoche - Presserat weist Beschwerde ab.

Der Schweizer Presserat hat drei Beschwerden der Flüchtlingshilfe gegen die "Weltwoche" abgewiesen. Er gelangt zum Schluss, dass drei beanstandete Artikel im Vorfeld der Abstimmung über das Asylgesetz zulässig sind.

Der erste der drei kritisierten Texte erschien am 13. Juli 2006, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. In einer Medienkolumne kommentierte der Journalist Kurt W. Zimmermann die mediale Instrumentalisierung eines angeblichen Asylhärtefalls einer jungen Mongolin.

Der zweite Text stammte von Urs Paul Engeler und erschien am 20. Juli 2006. Er wirft den Gegnern des Asylgesetzes unter anderem vor, die Vorlage aus Eigennutz zu bekämpfen. Der dritte Artikel von Philipp Gut berichtete schliesslich kritisch über ein Erziehungsprojekt der Flüchtlingshilfe zum Thema "Flucht". Er erschien am 2. November 2006.

Die Beschwerde der Flüchtlingshilfe gegen die drei Artikel hat der Presserat nun rundweg abgelehnt. Er kam zum Schluss, dass weder Tatsachen falsch dargestellt noch sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen erhoben worden seien. Der Artikel über die mongolische Asylbewerberin bewege sich innerhalb des weit auszulegenden Rahmens von Kommentar und Kritik. Engeler begründe seinerseits vertretbar und ausreichend transparent, warum er der Flüchtlingshilfe vorwerfe, fast vom Bund allein zu leben.

Im Zusammenhang mit dem Artikel Guts über das Erziehungsprojekt weist der Presserat darauf hin, dass von Journalisten weder Objektivität noch Ausgewogenheit verlangt werde. Die gehäufte Verwendung negativer Wertungen im Text verstosse deshalb nicht gegen berufsethische Normen.

Auch den Vorwurf, die Weltwoche-Journalisten hätten sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen vorgebracht, weist der Presserat zurück. Er betont, dass mit zulässigen Kommentierungen oder Vereinfachungen gearbeitet worden sei. So habe etwa eine Vereinfachung, wie diejenige, dass die Hilfswerke Eigeninteresse an vielen Asylbewerbern hätten, im gesellschaftlichen Diskurs Tradition. Diese Sichtweise sei genauso zulässig, wie die Gegenposition, wonach alle Akteure im Asylwesen hohe moralische Ziele verfolgten. (sda)