Der illegale Streik in einer Tamedia-Druckerei im August 2003 in Zürich hat für die Mediengewerkschaft Comedia vorerst keine finanziellen Folgen. Eine Schadenersatzforderung des Unternehmerverbands Viscom ist ohne Erfolg geblieben. Das Schiedsgericht der grafischen Industrie habe eine Klage von Viscom gegen Comedia abgewiesen, teilte die Mediengewerkschaft am Montag mit. Gemäss dem Gericht könne ein Unternehmerverband für seine Mitglieder keine Schadenersatzforderung geltend machen.
Im Namen von Tamedia forderte Viscom einen Schadenersatz von 147 000 Franken, weil Comedia einen Streik in der Zürcher Akzidenz-Rollenoffset-Druckerei (ARO) unterstützt hatte. Dadurch verzögerte sich die Auslieferung des Magazins Facts um einen Tag. Der Protest hatte sich gegen den Abbau von 30 Stellen gerichtet. Martin Kuhn, Leiter Kommunikation von Viscom, zeigte sich auf Anfrage enttäuscht über das Urteil des Schiedsgerichts. Er betonte aber, dass das Gericht lediglich über eine Zuständigkeitsfrage entschieden habe. Die Schadenersatzforderung sei nicht vom Tisch.

