Freispruch für Journalist im "Fall Büschi"

Bund - Öffentliches Interesse wichtiger als Geheimhaltung.

Ein "Bund"-Journalist hat sich nicht strafbar gemacht, als er aus einem vertraulichen Protokoll der stadträtlichen Aufsichtskommission zum Fall Büschi zitierte. Das entschied am Mittwoch das Regionalgericht Bern-Mittelland. Gerichtspräsident Daniel Gerber sprach den Journalisten von der Anschuldigung der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen frei. Der Autor des Artikels vom 9. Juli 2011 habe das öffentliche Interesse am Fall berechtigterweise höher gewichtet als das Interesse der Behörden an einer Geheimhaltung.

Die Aufsichtskommission hatte das Protokoll vom 16. Mai 2011 als vertraulich klassifiziert. An der Sitzung ging es um den Stadtberner Finanzinspektor Beat Büschi, der Missstände im Sozialwesen aufgedeckt hatte und dann selber in die Kritik geraten war. Er sei dem Verdacht nachgegangen, dass das Disziplinarverfahren gegen Büschi ein Racheakt des Gemeinderats gewesen sein könnte, sagte der "Bund"-Journalist vor Gericht. Anfang Juli sei ihm das Protokoll mit brisanten Aussagen zugespielt worden, unter anderem zur eingeschränkten Funktionsfähigkeit des Finanzinspektorats.

Unbekannte Quelle

Wie das Protokoll zum "Bund" kam, bleibt ein Geheimnis: Der Journalist wollte seine Quelle nicht preisgeben, und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren schon letztes Jahr im Sand verlaufen. In den Mühlen der Justiz blieb nur der Journalist hängen: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine Busse von 400 Franken aufgebrummt. Dagegen wehrte er sich, weshalb es am Mittwoch zur Hauptverhandlung kam. Der "Bund"-Journalist machte geltend, er halte es für eine zentrale Aufgabe der Medien, den Mächtigen auf die Finger zu schauen. In einer Stadt, die seit 20 Jahren vom gleichen Parteienbündnis regiert werde, müssten Medien besonders genau hinschauen.

Aus dem vertraulichen Protokoll habe er zitiert, um den Fall Büschi besser beleuchten zu können. Der Rechtsdienst des "Bund"-Besitzers Tamedia habe dazu grünes Licht gegeben: "Wenns die Story wert ist, soll man es machen." Notfalls nehme man "die paar 100 Fränkli" Busse in Kauf. Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer, das Protokoll sei vertraulich, aber nicht geheim. Es enthalte keine Staatsgeheimnisse, und sein Mandant habe mit der Veröffentlichung einen wesentlichen Beitrag an eine öffentliche Debatte geleistet. Die Staatsanwaltschaft blieb der Verhandlung fern: Sie machte Gebrauch von ihrem Recht, die Anklage nicht persönlich vor Gericht zu vertreten.

Fragen von öffentlichem Interesse

Gerichtspräsident Gerber folgte im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung. Tatsächlich sei der Bericht sachlich abgefasst worden. Seine Relevanz zeige sich darin, dass er eine wahre Lawine mit mehreren parlamentarischen Vorstössen und dem Rücktritt eines Stadtrats ausgelöst habe. Mit Hilfe des Protokolls habe die Zeitung zwei Fragen von öffentlichem Interesse thematisieren können: Die eingeschränkte Funktionstüchtigkeit des Finanzinspektorats und der Umgang der Stadtberner Regierung mit verwaltungsinternen Kritikern. Der "Bund"-Journalist habe also die Kontrollfunktion wahrgenommen, die den Medien vom Gesetzgeber ausdrücklich zugestanden werde, begründete Gerber seinen Freispruch. Die Verfahrens- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Staates. (sda/dpa)