Laut Anklage hat der "Tages-Anzeiger"-Journalist Thomas Hasler über die Sterbehilfeorganisation Dignitas einen rufschädigenden Artikel veröffentlicht und sich damit der üblen Nachrede schuldig gemacht. Nicht zu beweisen, befand nun das Bezirksgericht Zürich.
Am 22. Februar 2011 war im "Tages-Anzeiger" ein Artikel über die Sterbehilfeorganisation Dignitas und deren Gründer Ludwig A. Minelli erschienen. Darin stand, dass der Verein verdächtigt werde, aus selbstsüchtigen Beweggründen Beihilfe zu einem Doppelsuizid geleistet zu haben. Konkret ging es um einen Freitod einer Mutter und einer Tochter, die zuvor einen Sondermitgliedsbeitrag entrichtet hatten. Minelli erstattete wegen des Artikels Strafanzeige gegen den Autor Thomas Hasler, der sich am Montag wegen übler Nachrede vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten musste.