Freispruch für Urs Paul Engeler

Weltwoche - Anklage wegen Veröffentlichung von Gesetzesentwurf abgewiesen.

Der Weltwoche-Journalist Urs Paul Engeler ist von einem Berner Gericht vom Vowurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen worden. Er hatte vor einem Jahr einen Vorentwurf zum neuen Staatschutzgesetz veröffentlicht. Nach Erscheinen des Artikels hatte die Bundesanwaltschaft gegen Engeler Strafanzeige eingereicht, wegen Verletzung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches, der die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen unter Strafe stellt. Die Quelle einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung in der Bundesverwaltung hatte zuvor offenbar nicht gefunden werden können.

Verweis auf Strassburg

Wie in der ersten Einvernahme kritisierte Engeler am Mittwoch die "Willkür", mit der Dokumente von den Behörden als vertraulich oder geheim klassifiziert würden und mit der angebliche Verstösse gegen Artikel 293 geahndet würden. Er verwies auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; dieser hatte im April die Schweiz gerügt, weil sie mit der Verurteilung eines Journalisten das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen habe.

Klassifiziert oder nicht klassifiziert?

Strafeinzelrichterin Andrea Müller kam zu einem Urteil, das punkto Begründung überrraschend ausfiel: Zwar, sagte sie, Engeler sei an kein Berufsgeheimnis gebunden und dürfe nicht stellvertretend für ein Leck in der Verwaltung verurteilt werden. Den Freispruch begründete sie aber auch damit, dass das von Engeler veröffentlichte Dokument nicht als vertraulich klassifiziert gewesen sei. Im Vorfel des Urteils hatte Engeler in der "Weltwoche" das Gegenteil behauptet.

Im Prozess verzichtete Müller darauf, Engeler auf diese Aussage zu behaften. Sie habe den Artikel "zur Kenntnis genommen", sagte sie anschliessend zu Journalisten. Sie stütze ihr Urteil auf die von der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellten Akten, danach sei der Artikel "nicht klassizfiziert gewesen". Engeler präzisierte nach der Verhandlung, nur die Erläuterungen zum Entwurf seien als vertraulich klassifiziert gewesen. Er zeigte sich erleichtert über den Freispruch, jedoch enttäuscht, dass dieser nicht "demokratiepolitisch begründet" worden sei, wie er es in einem Plädoyer in eigener Sache in der "Weltwoche" gefordert hatte.

Aus der Sicht Engelers dient Artikel 293 StGB Regierung und Behörden dazu, sich der Öffentlichkeit und deren Reaktionen auf Entscheidprozess zu entziehen. Aufklärung über reale Vorgänge im Bundeshaus würden kriminalisiert.

Justiz ermittelt wegen Swisscom-Berichterstattung

Er überlege sich, das Urteil wegen der unbefriedigenden Begründung weiterzuziehen, sagte Engeler. Wahrscheinlicher sei jedoch, dass künftige Fälle Klärung bringen würden, in denen die Behörden wegen Artikel 293 die Strafverfolgung von Journalisten aufgenommen hätten. Engeler verwies auf ein Ermittlungsverfahren, dass die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den Swisscom-Entscheiden gegen ihn aufgenommen hat.

comedia

Die Mediengewerkschaft comedia zeigt sich in einer Medienmitteilung "grundsätzlich erfreut" über diesen Entscheid. Das Urteil dürfe aber nicht darüber hinweg täuschen, dass Anklage und Prozess an sich medienfeindlich und einer modernen Informationsgesellschaft unwürdig seien.