Friede Springer, die Witwe des Verlagsgründers Axel Cäsar Springer, bleibt Mehrheitsaktionärin des grössten Medienkonzerns Europas. Im Rechtsstreit um das Erbe gewann sie gegen ihren Stiefenkel Axel Sven. Das Hamburger Oberlandesgericht wies dessen Berufung zurück.
Damit ist Axel Sven Springer mit dem Versuch gescheitert, die Machtverhältnisse im Springer-Verlag, dem in der Schweiz die "Handelszeitung" sowie die Zeitschriftentitel des früheren Jean Frey-Verlags gehören, zu seinen Gunsten zu verschieben. Darüber dürfte sich laut der Financial Times Deutschland insbesondere Vorstandschef Matthias Döpfner freuen, der als Vetrauter von Friede Springer galt und bei einem anderen Prozessausgang im Unternehmen womöglich an Einfluss verloren hätte. Zumal Döpfner seit der gescheiterten Expansion des Verlags in die Postbranche als angeschlagen gilt.
Laut Testamtent hatte Verlagsgründer Axel Cäsar Springer seiner fünften Ehefrau Friede ursprünglichdie Hälfte seiner Anteile vermacht, sein Lieblingsenkel Axel Sven sollte 25 Prozent erhalten. Nach dem Tod des Unternehmers im September 1985 hatte dessen Testamentsvollstrecker jedoch angegeben, Springer habe seinen letzten Willen zuletzt geändert: Demnach sollte seiner Frau Friede 70 Prozent erben, sein Enkel hingegen nur fünf Prozent. Aus gesundheitlichen Gründen habe Springer dies jedoch nicht mehr schriftlich festhalten können, behauptete der Jurist. Die Erben stimmten der neuen Aufteilung zu. Axel Sven zweifelte diese Version jedoch Jahre später an.
Axel Sven Springer kann nun innerhalb eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Ob er diese Möglichkeit nutzt, ist laut FTD noch offen.