Für unzulässige Werbung erneut zur Kasse gebeten

SF - Bakom erhält weitere 211'000 Franken.

Erst kürzlich wurde entschieden, dass das Schweizer Fernsehen dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wegen unzulässiger Sponsorenwerbung für den TCS 341'000 Franken abgeben muss ("persoenlich.com" berichtete). Nun wird die SRG wegen unerlaubter Werbung erneut zur Kasse gebeten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bakom bestätigt, wonach SF in ihren Alinghi-Spezialsendungen von 2007 unzulässige Werbung für den Sponsor UBS betrieben hat.

Die UBS hatte beim America's Cup von 2007 in Valencia sowohl das Team Alinghi als auch drei SF-Spezialsendungen der SRG gesponsert. Beim Hinweis auf die UBS als Sponsor wurde ein Wendemanöver des Bootes gezeigt, auf dessen Rumpf auffällig das UBS-Logo prangte. Gleichzeitig wurde der Text eingespielt "Alinghi in Valencia -- mit UBS". Unmittelbar danach wurde zudem grossflächig das UBS-Logo eingeblendet. Das Bakom wertete dies als unzulässige Werbeaussage zu Gunsten der UBS und verfügte die Einziehung der entsprechenden Einnahmen von 211'000 Franken.

Diesen Entscheid des Bakom hat das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Richter in Bern teilen die Ansicht des Bakom, dass die SRG nicht primär auf das UBS-Sponsoring der SRG-Sendungen hingewiesen hat, sondern in erster Linie auf das finanzielle Engagement der Bank bei Alinghi. Dies laufe auf eine unzulässige Imagewerbung zu Gunsten der UBS hinaus. In erlaubter Weise hätte auf das Sendungssponsoring der UBS laut den Richtern in Bern etwa mit "diese Sendung ermöglicht ihnen UBS" oder etwas Ähnlichem hingewiesen werden dürfen. (sda)