Die privaten Radio- und TV-Stationen sollen fix 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Mit dieser Hauptdifferenz geht das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in den Ständerat zurück. Der Nationalrat beharrte am Montag mit klaren Mehrheiten darauf, den Privatsendern 4 Prozent der 1.1 Milliarden Franken Radio- und Fernsehgebühren zuzuteilen. Das macht 16 Millionen für die Radios (heute 8 Millionen) und 28 Millionen für die TV-Stationen (heute 5 Millionen).
Der Ständerat hat sich für eine flexible Lösung mit einer Bandbreite von 3 bis 5 Prozent entschieden: Die Privatradios sollen 12 bis 20 Millionen, die Privatfernsehveranstalter 21 bis 35 Millionen erhalten. Das Kommunikationsdepartement (UVEK) hätte die Anteile der einzelnen Konzessionäre festzulegen.
Medienminister Moritz Leuenberger warb vergebens dafür, dem Ständerat nachzugeben. "4 Prozent fix" sei zu starr. Es werde ein Ausgabenautomatismus geschaffen, obschon die Entwicklung der Radio- und Fernseh-Landschaft nicht voraussehbar sei. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates ("höchstens 4 Prozent") wäre der beste gewesen.
Wie Kommissionssprecher Peter Vollmer (SP/BE) darlegte, sorgt der fixe Prozentsatz für Finanzierungsicherheit. Denn die kleinen Radios befürchteten, nur mit 3 Prozent abgespiesen zu werden, während die Fernsehstationen den nötigen Druck machen würden, mit 5 Prozent unterstützt zu werden.
UBI bleibt UBI
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) wird nicht zur Unabhängigen Aufsichtbehörde ausgebaut und beurteilt weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen. Die Aufsicht über Werbung und Sponsoring bleibt -- wie vom Ständerat beschlossen -- beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).
Mit 89 zu 79 Stimmen folgte der Nationalrat Filippo Leutenegger (FDP/ZH) und Bundespräsident Leuenberger. Die Aufgabenteilung zwischen BAKOM und UBI habe sich bewährt. Wenn die UBI auch von Amtes wegen einschreiten könnte, würden die Programmfreiheit gefährdet und eine neue teure Bürokratie geschaffen. Die unterlegene Kommissionsmehrheit wollte dagegen die UBI stärken, weil die Programminhalte immer mehr mit Werbeelementen durchsetzt würden, so dass eine Aufsicht aus einer Hand nötig wäre.