23.03.2007

Der Bund

Gegen Fairness Regel verstossen

Gegenlesen postuliert kein Korrekturrecht.

Der Bund hat mit einem Artikel über den ehemaligen Regierungsrat Mario Annoni die journalistische Fairness verletzt. Der Presserat hat eine Beschwerde Annonis in diesem Punkt gutgeheissen.

Die anderen vom ehemaligen Erziehungsdirektor gegen die kritische Würdigung seiner Amtstätigkeit im Bund vorgebrachten Einwände wies der Presserat ab oder ging nicht auf sie ein. Einzig gerügt wurde der Verstoss gegen das Gebot der Fairness durch den Autor. Dieser hatte Annoni den Artikel am Vorabend vor Auffahrt 2006 kurz vor 19 Uhr zum Gegenlesen zugemailt. Annoni schickte seine Bemerkungen und Korrekturen anderthalb Stunden später zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Autor die Redaktion bereits verlassen und bis zur Publikation frei gehabt.

Gegenlesen postuliert kein Korrekturrecht

Der Presserat hält in seiner Stellungnahme fest, Annoni habe zu Recht darauf vertraut, dass allfällige Korrekturen vor der Publikation zumindest geprüft würden. Mit seinem Verhalten habe der Journalist gegen die Fairnessregel verstossen. Auch wenn Annoni mit dem Gegenlesen kein umfassendes Änderungs- und Korrekturrecht erwarten dürfe, hätte er zumindest vor der Publikation kontaktiert werden sollen. Dabei hätte ihn die Zeitung informieren müssen, dass und weshalb seine Korrekturen nicht oder nur teilweise berücksichtigt würden. Daran vermöge die nachgelieferte Berichtigung in einem Punkt nichts zu ändern. Auch keine Rolle spiele, ob die inhaltlichen Beanstandungen Annonis begründet waren oder nicht. Diese Beanstandungen wies der Presserat zurück. Ein Regierungsrat sei den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt und eine "besondere Empfindlichkeit auch gegenüber besonders scharfer medialer Kritik" sei damit fehl am Platz.


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