Gegen Konzernjournalismus

Neues RTVG - Meinungs- und Angebotsvielfalt ist zu erhalten.

Medienkonzerne dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Dies hat der Nationalrat im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen. Eine Radio- oder Fernsehkonzession erhält nur, wer die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet. Mit dieser Bestimmung soll dem Konzernjournalismus vorgebeugt werden.