Als inakzeptabel bezeichnet der Zürcher Regierungsrat die neuen Pläne des Bundes, den Kanton Zürich als TV-Versorgungsgebiet zweizuteilen und dem Regionalsender TeleZüri keine Gebührengelder zuzusprechen.
Die Vorschläge des Bundes seien auch gesetzeswidrig, schreibt der Zürcher Regierungsrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Gemäss Gesetz sollten die TV-Versorgungsgebiete politisch und geografisch eine Einheit bilden. Zumindest müssten die kulturellen und wirtschaftlichen Kontakte besonders eng sein.
Der Regierungsrat kritisiert, dass Teile des Kantons Zürich zum TV-Versorgungsgebiet Nordostschweiz gehören sollen. Dabei geht es um die Bezirke Bülach, Andelfingen, Winterthur, Pfäffikon, Uster und Hinwil. Das Gebiet Nordostschweiz umfasst noch die Kantone Schaffhausen und Thurgau sowie den St. Galler Wahlkreis Wil.
Ebensowenig akzeptabel ist für den Regierungsrat der Vorschlag des Bundes für die TV-Region Zürich. Demnach würde TeleZüri als einziges Regionalfernsehen der Schweiz keinen Leistungsauftrag und auch keinen Anteil aus den TV-Gebühren erhalten. Zur Region Zürich gehören die Stadt Zürich und der westliche Teil des Kantons Zürich sowie Teile der Kantone Aargau, Schwyz und Glarus.

