Gegendarstellung auf Frontseite

SonntagsZeitung - Guido A. Zächs Anwältin fühlt sich in Berufsehre verletzt.

Die SonntagsZeitung muss auf ihrer nächsten Titelseite eine Gegendarstellung von Guido A. Zächs Anwältin drucken. Diese wehrt sich gegen den Vorwurf, ein Verbot übertreten und damit Zächs Prozesschancen gefährdet zu haben. Im Oktober 2005 wurde der bekannte Paraplegiker-Arzt Guido A. Zäch wegen mehrfacher Veruntreuung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Zwei Tage vor Prozessbeginn am Basler Appellationsgericht berichtete die SonntagsZeitung, Zäch sei durch Vera Delnon, seine Verteidigerin, in Bedrängnis geraten.

Diese habe sich über das für Strafverteidiger geltende Verbot hinweggesetzt, welches im Vorfeld eines Prozesses Kontakt zu Zeugen untersage. In einer vom Audienzrichter des Bezirksgerichts Zürich diese Woche angeordneten Gegendarstellung widerspricht Delnon dieser Aussage. Lediglich die Manipulation und Beeinflussung der Zeugen sei untersagt, Kontakt zu Zeugen zur Faktenprüfung dagegen gehöre zur Kernaufgabe jeder Verteidigung, schreibt Delnon am Freitag in einem Mediencommuniqué.

Durch die Berichterstattung in der SonntagsZeitung fühlt sie sich in ihrer Berufsehre verletzt. Ob sie weitere rechtliche Mittel ergreife, wollte die Anwältin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht sagen.

Beschwerde an Presserat