Schweizer Gemeinden setzen das Öffentlichkeitsprinzip bei Zugangsgesuchen vielfach nur ungenügend um. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Instituts für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) der Universität Lausanne, der Université libre de Bruxelles und der Università di Napoli L’Orientale. Nur 10 Prozent der Gemeinden, in denen das Öffentlichkeitsprinzip gilt, legten das verlangte Dokument vollständig offen. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch wirkte an der Konzeption der Studie mit.
Die Daten wurden im Juni 2025 erhoben. Alle 2121 Gemeinden erhielten per E-Mail ein Gesuch um Zugang zur Traktandenliste der letzten Sitzung ihrer Gemeinderegierung. Die Gesuche stellten die Forschenden in vier Varianten: als Bürgerin oder als Journalistin, jeweils mit oder ohne Verweis auf das geltende Öffentlichkeitsgesetz. Die Auswertung bezieht sich auf die 1909 Gemeinden, in denen das Öffentlichkeitsprinzip zum Zeitpunkt der Erhebung galt.
Innerhalb von 60 Tagen antworteten 67 Prozent der Gemeinden nicht. Rund 11 Prozent verweigerten den Zugang vollständig. Weitere 10 Prozent verlangten zusätzliche Informationen oder stellten verfahrensrechtliche Anforderungen, ohne das Dokument anschliessend herauszugeben. In 2 Prozent der Fälle lieferten die Gemeinden unzureichende Informationen.
Unterschiede nach Kanton, Grösse und Sprache
Besonders häufig blieben Gesuche in bevölkerungsreichen Kantonen unbeantwortet. Im Kanton Bern reagierten 232 von 335 Gemeinden nicht (69 Prozent), im Kanton Waadt 214 von 300 (71 Prozent). Im Aargau waren es 80 Prozent der 197 Gemeinden. Nach Angaben der Forschenden lässt die Erfüllungsquote in keinem Kanton auf eine systematische Bearbeitung schliessen.
Bei Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern blieben 78 Prozent der Gesuche unbeantwortet. In Gemeinden mit 20'000 bis 50'000 Einwohnern lag die Offenlegungsquote bei 23 Prozent. In den grössten Gemeinden werden Gesuche laut Studie zwar häufiger bearbeitet, aber auch öfter ausdrücklich abgelehnt.
Zwischen den Sprachregionen zeigen sich ebenfalls Unterschiede: 14 Prozent der französischsprachigen und 9 Prozent der deutschsprachigen Gemeinden legten das Dokument vollständig offen. Bei den italienischsprachigen Gemeinden war dies nie der Fall.
Mangelnde Ressourcen und Misstrauen
Als mögliche Gründe nennen die Forschenden fehlende Verfahren, mangelnde Ressourcen, Misstrauen gegenüber Gesuchstellenden und eine geringe Priorität der Transparenz. Sie sprechen von einem «besorgniserregenden allgemeinen Trend». Aus demokratischer Sicht sei problematisch, dass der Informationszugang stark vom Wohnort abhänge.
Martin Stoll, Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, fordert eine stärkere Sensibilisierung der Gemeinden. Es gehe auch um das Vertrauen in Behörden und Institutionen.
In ähnlichen Feldexperimenten lag die Nichtbeantwortungsquote in Belgien bei 41 Prozent, in Italien bei 29 Prozent und in den Niederlanden bei 23 Prozent. Die Studien unterscheiden sich laut den Forschenden bei den angeforderten Dokumenten und den Methoden und sind daher nicht direkt vergleichbar. (pd/spo)