Gemeinsame Initiative zum Tag der Pressefreiheit

Verlegerverbände - bsw-Agenturen lehnen Anfrage wegen schlechten Bedingungen ab.

Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai im kommenden Jahr starten die deutschsprachigen Verlegerverbände einen gemeinsamen Wettbewerb für junge Kreative. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Schweizer Medien so wie die Groupe Editpress Luxembourg rufen junge Kreative auf, ein nationenübergreifenden Printsujets zum Internationalen Tag der Pressefreiheit zu entwickeln.
 
Die Pressefreiheit sei ein Grundpfeiler der Demokratie. Sie schliesse die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäusserung und der Kritik ein. Erst durch die Pressefreiheit werde eine politische Willensbildung der Bevölkerung und somit ein demokratischer Konsens möglich, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung der Verbände. Dennoch habe kompetenter Journalismus viele Feinde – auch in Europa, wo die Freiheit der Presse von vielen als selbstverständlich angenommen werde. Die Aushöhlung redaktioneller Freiheiten durch staatliche Überwachung und ausufernde Sicherheitsgesetze, wirtschaftliche Engpässe sowie die Dominanz von US-Konzernen im Web, gefährden Pressefreiheit und journalistische Arbeit in Europa. Mit der Gemeinschaftskampagne wollen die Verbände die Botschaft vermitteln, dass die Pressefreiheit unanfechtbar bleiben muss. 
 
Einreichberechtigt sind junge Kreative, die zwischen 18 und 28 Jahren alt sind, in der Kreativbranche tätig sind oder sich in Ausbildung befinden. Eine Expertenjury, die sich aus Verlegern, Kreativdirektoren und Marketingfachleuten zusammensetzt, wird die eingereichten Arbeiten beurteilen, bewerten und prämieren. Ziel sei die Ausarbeitung einer Printidee (auch eine Serie mit maximal drei Sujets pro Kampagne sei möglich) sowie Line Extensions für Online-Plattformen und Social Media-Kanäle. Dem Gewinner gebührt ein einmaliges Pauschalhonorar von 1'500 Euro.
 
Agenturen lehnen ab
bsw leading swiss agencies will zwar weiterhin mithelfen, Presseerzeugnisse interessant, glaubwürdig und für Werbeauftraggeber attraktiv zu halten. Die Agenturen unterstützen aber solche Anstrengungen nur, wenn dabei die Mitgliedsagenturen und deren Mitarbeiter anständig und fair behandelt werden, heisst es in einem Schreiben.
 
Obwohl die Agenturen grundsätzlich das Anliegen der Verbände teilen, werden sie ihre Anfrage ablehnen, ihnen die Adressen der Mitgliedsagenturen zur Verfügung zu stellen oder im Namen des Verbandes Schweizer Medien die Nachwuchstalente der Mitgliedsagenturen aufzufordern, am Wettbewerb für die Entwicklung einer Kampagne zum Tag der Pressefreiheit als Menschenrecht teilzunehmen. 
 
Die Bedingungen unter welchen Sie den Wettbewerb ausschreiben, seien nicht nur gegen die guten Sitten und fraglich in Bezug auf das Einhalten der Menschenrechte (Art. 23.  Abs. 3) deren Einhalten Sie mit der Kampagne einfordern, sie entsprechen auch nicht den Empfehlungen der Agenturen über das Verhalten bei Wettbewerbspräsentationen, heisst es im Schreiben der Agenturen weiter.
 
bsw leading swiss agencies setze sich dafür ein, dass Wettbewerbspräsentationen fair entschädigt werden, dass Nutzungsrechte fair abgegolten und Arbeitsleistungen anständig honoriert werden. Diese Forderungen seien in diesem Falle nicht annähernd gewährleistet. Eine Entschädigung von 1'500 Euro für das Siegerteam, inkl. Abgeltung der Nutzungsrechte und Realisationsarbeiten bis hin zur Druckvorstufe sei inakzeptabel. Dass alle anderen Teams überhaupt nicht entschädigt werden, sei unfair. (pd)