Das SRF-Politmagazin «Rundschau» und das Satireformat «Deville» haben Teile ihrer Sendungen unkenntlich machen müssen (persoenlich.com berichtete). Möglicherweise geschah dies zu Unrecht, wie nun der Tages-Anzeiger berichtet.
Bei der Recherche von SRF Investigativ ging es um eine von Katar orchestrierte Spionageoperation gegen Fifa-Funktionäre. Eine darin thematisierte Person erwirkte beim Zivilgericht Genf eine superprovisorische Verfügung. «Fürchten Medienhäuser eine superprovisorische Verfügung, können sie (…) bei Gerichten vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegen», heisst es im Tagi. Darin könne dargelegt werden, warum eine Publikation rechtmässig sei. SRF habe dies getan. Aber: «Das Zivilgericht in Genf hat die Schutzschrift entweder bewusst ignoriert oder zu berücksichtigen vergessen. Jedenfalls ist im Eilentscheid von einer Schutzschrift keine Rede.»
Das Zivilgericht wollte sich gegenüber dem Tages-Anzeiger nicht zum Fall äussern. Bei SRF heisst es, dass das Gericht die Schutzschrift nicht berücksichtigt habe, weil die Zahlung dafür noch nicht eingegangen sei. «Der stossende Punkt: SRF hatte eine Zahlungsfrist, die zu diesem Zeitpunkt noch lief», schreibt der Tagi.
Beim SRF-Rechtsdienst heisst es am Mittwoch auf Anfrage von persoenlich.com: «Eine superprovisorische Verfügung wird ohne Anhörung der Gegenseite gefällt. Der Gegenseite muss jedoch zwingend das rechtliche Gehör gewährt werden. SRF wurde dazu vom Zivilgericht in Genf Frist zur schriftlichen Stellungnahme angesetzt und es wurde zur Verhandlung vorgeladen. Diese findet noch im Dezember statt.» Die Anonymisierung bleibe bis dahin vom Gericht angeordnet. «Wir können daher vorerst nicht weiter Stellung nehmen», heisst es weiter. (cbe)