Gericht hebt Kündigung auf

Urteil - Tamedia hätte der Journalistin Anuschka Roshani nicht kündigen dürfen, entschied das Zürcher Obergericht. Über das Urteil berichtete die SRF-Tagesschau.

Nach vier Jahren Rechtsstreit zwischen der früheren Magazin-Redaktorin Anuschka Roshani und dem Tamedia-Verlag hat das Zürcher Obergericht die Kündigung der Klägerin rückwirkend aufgehoben. Das berichtete die Tagesschau von Schweizer Fernsehen SRF am Mittwoch. Roshani hatte vor rund vier Jahren ihrer Arbeitgeberin mutmasslich diskriminierendes Verhalten ihres Vorgesetzten, dem Chefredaktor von Das Magazin, gemeldet.

Die Tamedia AG beauftragte daraufhin eine externe Untersuchung und kündigte anschliessend sowohl dem damaligen Vorgesetzten als auch Roshani. Diese Kündigung wurde nun vom Obergericht für ungültig erklärt.

Weitreichende Konsequenzen

Gegenüber der Tagesschau ordnete Arbeitsrechtler Harry Nötzli das Urteil ein: «Das Obergericht hat sehr klar ausgeführt, dass eine solche diskriminierende Kündigung rückwirkend aufgehoben werden muss. Was für den Arbeitgeber grosse Konsequenzen hat und gleichzeitig einen grossen Schutz für die betroffenen Arbeitnehmenden bedeutet.» Konkret bedeutet dies für Roshani, dass sie weiterhin in einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit Tamedia steht und sowohl Lohnansprüche als auch einen Anspruch auf weitere Beschäftigung hat.

Tamedia teilte auf Anfrage der Tagesschau mit, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde es sorgfältig analysieren. Das Urteil des Zürcher Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können es ans Bundesgericht weiterziehen. (nil)