Gericht heisst Anklage gegen Ueli Haldimann gut

SF - Verhandlung steht nichts mehr im Weg.

Das Bezirksgericht Zürich hat die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen das Schweizer Fernsehen wegen versteckter Aufnahmen in der Sendung "Kassensturz" zugelassen. Dies geht aus einer Verfügung hervor, die "persoenlich.com" vorliegt.

Damit stehen der Verhandlung gegen SF-Chefredaktor Ueli Haldimann, "Kassensturz"-Redaktionsleiter Wolfgang Wettstein, zwei weiteren Redaktorinnen der Konsumentensendung sowie der früheren Ex Miss Argovia Jessica De Filippis keine Hindernisse mehr im Weg. Wann die Hauptverhandlung stattfinden wird, ist derzeit noch unklar. noch hat das Bezirksgericht Zürich die Vorladungen nicht versandt. Beobachter rechnen damit, dass die Verhandlung zwischen Februar und April stattfinden wird.

Auslöser für die Anklage sind zwei "Kassensturz"-Beiträge über Schönheitschirurgen, welche das Schweizer Fernsehen am 19. Dezember 2006 und am 6. Februar 2007 ausstrahlte. In einem Beitrag wird gezeigt, wie der prominente Schönheitschirurg Peter Meyer-Fürst die nackten Brüste der 19-Jährigen Jessica De Filippis berührt -- was ihm danach in der Boulevardpresse als Grabschen ausgelegt wurde.

Die Staatsanwaltschaft fordert fürUeli Haldimann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 560 Franken sowie eine Busse von 6'000 Franken erhalten, bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen bei Nichtbezahlung der Busse. Auch Wolfgang Wettstein und zwei weitere Redaktorinnen müssen bei Schuldigsprechung mit Bussen in vierstelliger Höhe rechnen.