Gericht spricht Redaktor frei

SonntagsZeitung - Veröffentlichte amtliche Dokumente waren nicht als geheim taxiert.

Das Zürcher Obergericht hat einen Redaktor der SonntagsZeitung vom Vorwurf freigesprochen, er habe rechtswidrig geheime amtliche Dokumente veröffentlicht. Das Obergericht korrigierte damit Schuldsprüche des Zürcher Statthalteramts sowie des Einzelrichters, wie die SoZ in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt. Eingeleitet hatte das Verfahren die Bundesanwaltschaft vor knapp drei Jahren.