Die fünf angeklagten Mitarbeiter des Schweizer Fernsehens (SF) -- darunter Chefredaktor Ueli Haldimann -- müssen sich am 19. und 20. Juni vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Es geht um Aufnahmen mit versteckter Kamera in der Praxis eines Schönheitschirurgen. Diese wurden in zwei "Kassensturz"-Beiträgen im Dezember 2006 und im Februar 2007 auf SF 1 ausgestrahlt.
Der Chirurg untersuchte im Filmbeitrag die Brüste einer jungen Frau, welche die Redaktion als "Lockvogel" eingesetzt hatte. Neben Haldimann müssen auch "Kassensturz"-Leiter Wolfgang Wettstein sowie drei weitere SF-Mitarbeitende vor Gericht erscheinen. Staatsanwalt Lukas Wehrli wirft ihnen "unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen etc" vor.
Das Bezirksgericht hat sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Filmen mit versteckter Kamera in diesem Fall zulässig war oder nicht. Für Haldimann geht es um ein direktes Brancheninteresse, wie er am Donnerstag auf Anfrage sagte. Die höchste Strafe beantragt Wehrli für Haldimann: Er soll mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 560 Franken sowie einer Busse von 6000 Franken belangt werden.
Der Presserat hatte sich auf eine Beschwerde hin mit den Aufnahmen zu befassen. Anfang Dezember befand er den Einsatz der versteckten Kamera als legitim. Mit einer offenen Recherche wären die Informationen kaum zu beschaffen gewesen. Die Ombudsstelle DRS teilte die Meinung des Presserates, die verdeckte Recherche sei gerechtfertigt gewesen. Anders sah es die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nach der Ausstrahlung eines zweiten Beitrags zum Thema Schönheitschirurgie im Februar. Laut UBI hätten die Aufnahmen nicht ausgestrahlt werden dürfen.
Beim kommenden Prozess geht es nicht zum ersten Mal um SF-Aufnahmen mit versteckter Kamera. Anfang November 2007 sprach das Zürcher Obergericht Haldimann und vier Mitarbeitende wegen solcher Aufnahmen schuldig. Damals war es um einen "Kassensturz"-Beitrag über Missstände im Versicherungswesen gegangen. Als erste Instanz hatte das Bezirksgericht Dielsdorf die Angeklagten freigesprochen. (sda)